Rother, J. H. (1736). Rechtsgelehrter Referente Oder Gründliche Einleitung: Wie Acta Publica in denen vom Römisch- Teutschen Reiche recipirten Bürgerlich- u. Peinl. Processen nützlich zu lesen, geschickt zu extrahiren, ordentlich zu referiren, und sowohl daraus Acten-mäßig zu berichten, als darnach Gesetz-mäßig zu decidiren Zum nützlichen Gebrauch vor angehende Richter und Advocaten ans Licht gestellet. Nebst Einem kurtzen Auszuge derer in der Churfl. Sächsischen Proceß-Ordnung Enthaltenen Straffen vor Richter und Advocaten. Jena: Verlegts Johann Rudolph Cröker.
Chicago Style CitationRother, Johann Heinrich. Rechtsgelehrter Referente Oder Gründliche Einleitung: Wie Acta Publica in Denen Vom Römisch- Teutschen Reiche Recipirten Bürgerlich- U. Peinl. Processen Nützlich Zu Lesen, Geschickt Zu Extrahiren, Ordentlich Zu Referiren, Und Sowohl Daraus Acten-mäßig Zu Berichten, Als Darnach Gesetz-mäßig Zu Decidiren Zum Nützlichen Gebrauch Vor Angehende Richter Und Advocaten Ans Licht Gestellet. Nebst Einem Kurtzen Auszuge Derer in Der Churfl. Sächsischen Proceß-Ordnung Enthaltenen Straffen Vor Richter Und Advocaten. Jena: Verlegts Johann Rudolph Cröker, 1736.
MLA CitationRother, Johann Heinrich. Rechtsgelehrter Referente Oder Gründliche Einleitung: Wie Acta Publica in Denen Vom Römisch- Teutschen Reiche Recipirten Bürgerlich- U. Peinl. Processen Nützlich Zu Lesen, Geschickt Zu Extrahiren, Ordentlich Zu Referiren, Und Sowohl Daraus Acten-mäßig Zu Berichten, Als Darnach Gesetz-mäßig Zu Decidiren Zum Nützlichen Gebrauch Vor Angehende Richter Und Advocaten Ans Licht Gestellet. Nebst Einem Kurtzen Auszuge Derer in Der Churfl. Sächsischen Proceß-Ordnung Enthaltenen Straffen Vor Richter Und Advocaten. Jena: Verlegts Johann Rudolph Cröker, 1736.