Schade, F. H. (1737). Jus censiticum oder das Erbzinß-Recht: Darinnen beschrieben wird der Ursprung derer Erbzinse und Recht, derer Beschaffenheit, Form, unterschiedliche Gattung, die Würckung, der Beweiß der Erbzinß-Bücher und Verrechten und wie auch die Erbzinß-Güther verlohren gehen können? Welches Erbzinß-Recht hin und wieder mit Anmerckungen vermehret, und so wohl mit hiesigen, als anderwärtig vorhandenen Verordnungen, Parenten, Urtheln und Informaten ausgeziehret. Franckfurt ; und Leipzig: Verlegts Augustinus Crusius, Buchhändler in Erfurth.
Chicago Style CitationSchade, Franz Heinrich. Jus Censiticum Oder Das Erbzinß-Recht: Darinnen Beschrieben Wird Der Ursprung Derer Erbzinse Und Recht, Derer Beschaffenheit, Form, Unterschiedliche Gattung, Die Würckung, Der Beweiß Der Erbzinß-Bücher Und Verrechten Und Wie Auch Die Erbzinß-Güther Verlohren Gehen Können? Welches Erbzinß-Recht Hin Und Wieder Mit Anmerckungen Vermehret, Und so Wohl Mit Hiesigen, Als Anderwärtig Vorhandenen Verordnungen, Parenten, Urtheln Und Informaten Ausgeziehret. Franckfurt ; und Leipzig: Verlegts Augustinus Crusius, Buchhändler in Erfurth, 1737.
MLA CitationSchade, Franz Heinrich. Jus Censiticum Oder Das Erbzinß-Recht: Darinnen Beschrieben Wird Der Ursprung Derer Erbzinse Und Recht, Derer Beschaffenheit, Form, Unterschiedliche Gattung, Die Würckung, Der Beweiß Der Erbzinß-Bücher Und Verrechten Und Wie Auch Die Erbzinß-Güther Verlohren Gehen Können? Welches Erbzinß-Recht Hin Und Wieder Mit Anmerckungen Vermehret, Und so Wohl Mit Hiesigen, Als Anderwärtig Vorhandenen Verordnungen, Parenten, Urtheln Und Informaten Ausgeziehret. Franckfurt ; und Leipzig: Verlegts Augustinus Crusius, Buchhändler in Erfurth, 1737.