Schweser, C. H. (1709). Theatrum Servitutum: Oder Schau-Platz Der Dienstbarkeiten. Worauf allerley Arten der Servituten, Dienstbarkeiten und Dienstleistungen, wie solche in Sächliche und Persönliche, und jene wieder in Land- und Stadt-Dienstbarkeiten, Diese aber in solche, da entweder die Sache der Person, oder die Person einer andern Dienste thun muß, welche man sonst Servitutes personalissimas nennet, abgetheilt, und darunter die alte und neue Knecht- und Dienerschafften, und wie die noch an einigen Orten Teutschlandes anzutreffende Leibeigenschafft beschaffen, nebens noch andern eine Speciem Servitutis mit sich führende Thätlichkeiten, vorgestellet, Alle und jede nach ihrer innerlichen Beschaffenheit deutlich erkläret, was ichtens vor Casus dabey vorfallen können, nach Vermögen erörtert, und unzählige Quaestiones mit applicirung deß heutigen Gebrauchs, resolviret werden so, daß kürtzlich das gantze Systema dergestalt tractiret wird, daß der geneigte Leser in diesen nützlichen und täglich, so in als ausser Gericht vorfallenden Materien nicht frucht-los abgewiesen, sondern sein Vergnügen dabey finden wird. Ein, allen Rechts-Gelehrten, Gerichts-Personen und Beambten, sowohl als Advocaten und Practicanten, so nutz- als dienlicher Tractat, in Druck heraus gegeben. Nürnberg: In Verlegung Wolffgang Michahelles.
Chicago Style CitationSchweser, Christoph Heinrich. Theatrum Servitutum: Oder Schau-Platz Der Dienstbarkeiten. Worauf Allerley Arten Der Servituten, Dienstbarkeiten Und Dienstleistungen, Wie Solche in Sächliche Und Persönliche, Und Jene Wieder in Land- Und Stadt-Dienstbarkeiten, Diese Aber in Solche, Da Entweder Die Sache Der Person, Oder Die Person Einer Andern Dienste Thun Muß, Welche Man Sonst Servitutes Personalissimas Nennet, Abgetheilt, Und Darunter Die Alte Und Neue Knecht- Und Dienerschafften, Und Wie Die Noch an Einigen Orten Teutschlandes Anzutreffende Leibeigenschafft Beschaffen, Nebens Noch Andern Eine Speciem Servitutis Mit Sich Führende Thätlichkeiten, Vorgestellet, Alle Und Jede Nach Ihrer Innerlichen Beschaffenheit Deutlich Erkläret, Was Ichtens Vor Casus Dabey Vorfallen Können, Nach Vermögen Erörtert, Und Unzählige Quaestiones Mit Applicirung Deß Heutigen Gebrauchs, Resolviret Werden So, Daß Kürtzlich Das Gantze Systema Dergestalt Tractiret Wird, Daß Der Geneigte Leser in Diesen Nützlichen Und Täglich, so in Als Ausser Gericht Vorfallenden Materien Nicht Frucht-los Abgewiesen, Sondern Sein Vergnügen Dabey Finden Wird. Ein, Allen Rechts-Gelehrten, Gerichts-Personen Und Beambten, Sowohl Als Advocaten Und Practicanten, so Nutz- Als Dienlicher Tractat, in Druck Heraus Gegeben. Nürnberg: In Verlegung Wolffgang Michahelles, 1709.
MLA CitationSchweser, Christoph Heinrich. Theatrum Servitutum: Oder Schau-Platz Der Dienstbarkeiten. Worauf Allerley Arten Der Servituten, Dienstbarkeiten Und Dienstleistungen, Wie Solche in Sächliche Und Persönliche, Und Jene Wieder in Land- Und Stadt-Dienstbarkeiten, Diese Aber in Solche, Da Entweder Die Sache Der Person, Oder Die Person Einer Andern Dienste Thun Muß, Welche Man Sonst Servitutes Personalissimas Nennet, Abgetheilt, Und Darunter Die Alte Und Neue Knecht- Und Dienerschafften, Und Wie Die Noch an Einigen Orten Teutschlandes Anzutreffende Leibeigenschafft Beschaffen, Nebens Noch Andern Eine Speciem Servitutis Mit Sich Führende Thätlichkeiten, Vorgestellet, Alle Und Jede Nach Ihrer Innerlichen Beschaffenheit Deutlich Erkläret, Was Ichtens Vor Casus Dabey Vorfallen Können, Nach Vermögen Erörtert, Und Unzählige Quaestiones Mit Applicirung Deß Heutigen Gebrauchs, Resolviret Werden So, Daß Kürtzlich Das Gantze Systema Dergestalt Tractiret Wird, Daß Der Geneigte Leser in Diesen Nützlichen Und Täglich, so in Als Ausser Gericht Vorfallenden Materien Nicht Frucht-los Abgewiesen, Sondern Sein Vergnügen Dabey Finden Wird. Ein, Allen Rechts-Gelehrten, Gerichts-Personen Und Beambten, Sowohl Als Advocaten Und Practicanten, so Nutz- Als Dienlicher Tractat, in Druck Heraus Gegeben. Nürnberg: In Verlegung Wolffgang Michahelles, 1709.