Josef II., ř. c. (1789). Die Handhabung des zur Unterstützung der Nationalämsigkeit eingeführten Mautsystems, macht eine Bezeichnung nothwendig, um ausländische Waaren, die entweder ausser Handel gesetzt, oder mit hohen Eingangsgebühren belegt sind, von ähnlichen, inländischen Erzeugnissen überhaupt zu unterscheiden, dem Staate die Kontrole zu erleichtern, und dem Nationalfabrikanten Sicherheit für seine Waare zu gewähren. [Prag: s.n.
Chicago Style CitationJosef II., římskoněmecký císař. Die Handhabung Des Zur Unterstützung Der Nationalämsigkeit Eingeführten Mautsystems, Macht Eine Bezeichnung Nothwendig, Um Ausländische Waaren, Die Entweder Ausser Handel Gesetzt, Oder Mit Hohen Eingangsgebühren Belegt Sind, Von ähnlichen, Inländischen Erzeugnissen überhaupt Zu Unterscheiden, Dem Staate Die Kontrole Zu Erleichtern, Und Dem Nationalfabrikanten Sicherheit Für Seine Waare Zu Gewähren. [Prag: s.n, 1789.
MLA CitationJosef II., římskoněmecký císař. Die Handhabung Des Zur Unterstützung Der Nationalämsigkeit Eingeführten Mautsystems, Macht Eine Bezeichnung Nothwendig, Um Ausländische Waaren, Die Entweder Ausser Handel Gesetzt, Oder Mit Hohen Eingangsgebühren Belegt Sind, Von ähnlichen, Inländischen Erzeugnissen überhaupt Zu Unterscheiden, Dem Staate Die Kontrole Zu Erleichtern, Und Dem Nationalfabrikanten Sicherheit Für Seine Waare Zu Gewähren. [Prag: s.n, 1789.