(1757). Vorgeschützt-jedoch ohnerwiesen-gebliebenes Eigenthum, In der Bey einem Hochlöblich-Kaiser Königlichen Land-Recht im Marggrafthum Mähren Von Denen Dobromielitzer Guth-Innhaberen Wider das Closter-Stift Hradisch Sacri Canonici, ac Exempti Ordinis Præmonstratensium nächst Ollmütz Um einen Antheil der zu dem Stift-Dorf Hradschan gehörig-und aus Obrigkeitlichen Zulaß von denen Hradschaner Stifts-Unterthaneren über Mensch-denkliche Jahre allein geniessende Huthweide. Actione Rei Vindicatoria angestrengt-und zum Besprechen stehenden gerichtlichen Verfahrung. ZNAYM: Gedruckt bey Joh. Preyß privil. Buchdruckern.
Chicago Style CitationVorgeschützt-jedoch Ohnerwiesen-gebliebenes Eigenthum, In Der Bey Einem Hochlöblich-Kaiser Königlichen Land-Recht Im Marggrafthum Mähren Von Denen Dobromielitzer Guth-Innhaberen Wider Das Closter-Stift Hradisch Sacri Canonici, Ac Exempti Ordinis Præmonstratensium Nächst Ollmütz Um Einen Antheil Der Zu Dem Stift-Dorf Hradschan Gehörig-und Aus Obrigkeitlichen Zulaß Von Denen Hradschaner Stifts-Unterthaneren über Mensch-denkliche Jahre Allein Geniessende Huthweide. Actione Rei Vindicatoria Angestrengt-und Zum Besprechen Stehenden Gerichtlichen Verfahrung. ZNAYM: Gedruckt bey Joh. Preyß privil. Buchdruckern, 1757.
MLA CitationVorgeschützt-jedoch Ohnerwiesen-gebliebenes Eigenthum, In Der Bey Einem Hochlöblich-Kaiser Königlichen Land-Recht Im Marggrafthum Mähren Von Denen Dobromielitzer Guth-Innhaberen Wider Das Closter-Stift Hradisch Sacri Canonici, Ac Exempti Ordinis Præmonstratensium Nächst Ollmütz Um Einen Antheil Der Zu Dem Stift-Dorf Hradschan Gehörig-und Aus Obrigkeitlichen Zulaß Von Denen Hradschaner Stifts-Unterthaneren über Mensch-denkliche Jahre Allein Geniessende Huthweide. Actione Rei Vindicatoria Angestrengt-und Zum Besprechen Stehenden Gerichtlichen Verfahrung. ZNAYM: Gedruckt bey Joh. Preyß privil. Buchdruckern, 1757.