Niering von Hochheim, P. F., & Knorr, I. (1829). An die Ehrwürdige Seelsorgsgeistlichkeit der Brünner Diözese: Um die Militärgeistlichkeit in den Stand zu setzen, die über ihre Matrikenführung bestehenden Vorschriften auch bei jenen Taufen, Trauungen und Beerdigungen vollziehen zu können, welche von dem Civilklerus vorgenommen, und am Ende eines jeden Militärjahrs mittelst der angeordneten Matrikauszüge einberichtet werden, erhalten die sämmtlichen Seelsorger dieser Diözese in Folge des auf Ansinnen des k. k. Hofkriegsrathes vom 17. Dezember v. J. Zahl 4281 herabgelangen hohen Gubernial-Dekrets vom 13. v. M. Zahl 1325 anmit die Weisung, bei dem Einschreiben der Geburts-Trauungs- und Sterbfälle von Militärpersonen außer dem Allen, was bei Civilpersonen einzutragen ist, noch folgende Daten - und zwar mit Rücksicht auf die bestehenden Formularien auf nachstehende Art - in die Matriken aufzunehmen, und zwar . [Brno: s.n.
Chicago Style CitationNiering von Hochheim, Paul Ferdinand, and Ignaz Knorr. An Die Ehrwürdige Seelsorgsgeistlichkeit Der Brünner Diözese: Um Die Militärgeistlichkeit in Den Stand Zu Setzen, Die über Ihre Matrikenführung Bestehenden Vorschriften Auch Bei Jenen Taufen, Trauungen Und Beerdigungen Vollziehen Zu Können, Welche Von Dem Civilklerus Vorgenommen, Und Am Ende Eines Jeden Militärjahrs Mittelst Der Angeordneten Matrikauszüge Einberichtet Werden, Erhalten Die Sämmtlichen Seelsorger Dieser Diözese in Folge Des Auf Ansinnen Des K. K. Hofkriegsrathes Vom 17. Dezember V. J. Zahl 4281 Herabgelangen Hohen Gubernial-Dekrets Vom 13. V. M. Zahl 1325 Anmit Die Weisung, Bei Dem Einschreiben Der Geburts-Trauungs- Und Sterbfälle Von Militärpersonen Außer Dem Allen, Was Bei Civilpersonen Einzutragen Ist, Noch Folgende Daten - Und Zwar Mit Rücksicht Auf Die Bestehenden Formularien Auf Nachstehende Art - in Die Matriken Aufzunehmen, Und Zwar . [Brno: s.n, 1829.
MLA CitationNiering von Hochheim, Paul Ferdinand, and Ignaz Knorr. An Die Ehrwürdige Seelsorgsgeistlichkeit Der Brünner Diözese: Um Die Militärgeistlichkeit in Den Stand Zu Setzen, Die über Ihre Matrikenführung Bestehenden Vorschriften Auch Bei Jenen Taufen, Trauungen Und Beerdigungen Vollziehen Zu Können, Welche Von Dem Civilklerus Vorgenommen, Und Am Ende Eines Jeden Militärjahrs Mittelst Der Angeordneten Matrikauszüge Einberichtet Werden, Erhalten Die Sämmtlichen Seelsorger Dieser Diözese in Folge Des Auf Ansinnen Des K. K. Hofkriegsrathes Vom 17. Dezember V. J. Zahl 4281 Herabgelangen Hohen Gubernial-Dekrets Vom 13. V. M. Zahl 1325 Anmit Die Weisung, Bei Dem Einschreiben Der Geburts-Trauungs- Und Sterbfälle Von Militärpersonen Außer Dem Allen, Was Bei Civilpersonen Einzutragen Ist, Noch Folgende Daten - Und Zwar Mit Rücksicht Auf Die Bestehenden Formularien Auf Nachstehende Art - in Die Matriken Aufzunehmen, Und Zwar . [Brno: s.n, 1829.