Moser, J. J. (1752). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Fünfter Theil, worinnen sonderlich die Materie von dem Postwesen, so dann von denen Rechten und Freyheiten, welche der Kayser denen Reichs-Ständen und anderen Unmittelbaren in Ansehung ihrer Lande und Unterthanen mitzutheilen befugt, nicht weniger denen Pflichten, dazu er wegen eben solcher Unterthanen verbunden ist, wie auch seinen Rechten und Pflichten in Gnaden- und Justitz-Sachen in Ansehung mehrgedachter Unterthanen, endlich von denen Kayserlichen Rechten und Pflichten in Strittigkeiten mit denen Reichs-Ständen, auch seinen Gesandtschaffts-Rechten und Pflichten, in Betracht erstgemelter Reichs-Stände, etc. enthalten seynd (Zweyte Auflage.). Franckfurt und ; Leipzig: [s.n.].
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Fünfter Theil, Worinnen Sonderlich Die Materie Von Dem Postwesen, so Dann Von Denen Rechten Und Freyheiten, Welche Der Kayser Denen Reichs-Ständen Und Anderen Unmittelbaren in Ansehung Ihrer Lande Und Unterthanen Mitzutheilen Befugt, Nicht Weniger Denen Pflichten, Dazu Er Wegen Eben Solcher Unterthanen Verbunden Ist, Wie Auch Seinen Rechten Und Pflichten in Gnaden- Und Justitz-Sachen in Ansehung Mehrgedachter Unterthanen, Endlich Von Denen Kayserlichen Rechten Und Pflichten in Strittigkeiten Mit Denen Reichs-Ständen, Auch Seinen Gesandtschaffts-Rechten Und Pflichten, in Betracht Erstgemelter Reichs-Stände, Etc. Enthalten Seynd. Zweyte Auflage. Franckfurt und ; Leipzig: [s.n.], 1752.
MLA CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Fünfter Theil, Worinnen Sonderlich Die Materie Von Dem Postwesen, so Dann Von Denen Rechten Und Freyheiten, Welche Der Kayser Denen Reichs-Ständen Und Anderen Unmittelbaren in Ansehung Ihrer Lande Und Unterthanen Mitzutheilen Befugt, Nicht Weniger Denen Pflichten, Dazu Er Wegen Eben Solcher Unterthanen Verbunden Ist, Wie Auch Seinen Rechten Und Pflichten in Gnaden- Und Justitz-Sachen in Ansehung Mehrgedachter Unterthanen, Endlich Von Denen Kayserlichen Rechten Und Pflichten in Strittigkeiten Mit Denen Reichs-Ständen, Auch Seinen Gesandtschaffts-Rechten Und Pflichten, in Betracht Erstgemelter Reichs-Stände, Etc. Enthalten Seynd. Zweyte Auflage. Franckfurt und ; Leipzig: [s.n.], 1752.