Moser, J. J. (1746). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Drey und zwanzigster Theil, Darinnen von dem Herkommen in denen Häusern derer weltlichen Reichs-Stände in Ansehnung derer Familien- und Haus-Veträgen, derer Familien Streitigkeiten und Austäge, des Rangs unter denen Glidern der Familie, so dann noch mancherley anderer Familien-Sachen, weiter in Ansehung eines Regierungs-Nachfolgers Verbindung an seiner Virfahren Handlungen und endlich ihrer Schulden, besonders deren, so nicht auf dem Lande hafften, gehandelt wird. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Drey Und Zwanzigster Theil, Darinnen Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehnung Derer Familien- Und Haus-Veträgen, Derer Familien Streitigkeiten Und Austäge, Des Rangs Unter Denen Glidern Der Familie, so Dann Noch Mancherley Anderer Familien-Sachen, Weiter in Ansehung Eines Regierungs-Nachfolgers Verbindung an Seiner Virfahren Handlungen Und Endlich Ihrer Schulden, Besonders Deren, so Nicht Auf Dem Lande Hafften, Gehandelt Wird. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1746.
MLA CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Drey Und Zwanzigster Theil, Darinnen Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehnung Derer Familien- Und Haus-Veträgen, Derer Familien Streitigkeiten Und Austäge, Des Rangs Unter Denen Glidern Der Familie, so Dann Noch Mancherley Anderer Familien-Sachen, Weiter in Ansehung Eines Regierungs-Nachfolgers Verbindung an Seiner Virfahren Handlungen Und Endlich Ihrer Schulden, Besonders Deren, so Nicht Auf Dem Lande Hafften, Gehandelt Wird. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1746.