Moser, J. J. (1746). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sechs und zwanzigster Theil, Darinnen, nebst dem Rest der Materie von der Gemahlinnen und Wittwen Verlassenschafft, Anhandlungen von der Kinder und Collateralen Verlassenschafft, von der Separation des Lehens und Eigenthums, oder der Staats- und privat- Erbschafft, ins besondere so ferne es nicht Land und Leute betrifft, von Errichtung eines Erbschaffts- Inventarii, Antrettung einer Erbschafft cum Beneficio Legis & Inventarii und Ergreiffung des Würcklichen Besitzes einer Erbschafft, so dann von der Reichs- Crayse Ursprung, Rang, Eintheilungen, Zweck, Nutzen, Mängeln, u.s.w. auch jedes dererselben dermahligen Ständen, anzutreffen seynd. Nebst einem Register über den Fünf- und Sechs- und zwantzigsten Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sechs Und Zwanzigster Theil, Darinnen, Nebst Dem Rest Der Materie Von Der Gemahlinnen Und Wittwen Verlassenschafft, Anhandlungen Von Der Kinder Und Collateralen Verlassenschafft, Von Der Separation Des Lehens Und Eigenthums, Oder Der Staats- Und Privat- Erbschafft, Ins Besondere so Ferne Es Nicht Land Und Leute Betrifft, Von Errichtung Eines Erbschaffts- Inventarii, Antrettung Einer Erbschafft Cum Beneficio Legis & Inventarii Und Ergreiffung Des Würcklichen Besitzes Einer Erbschafft, so Dann Von Der Reichs- Crayse Ursprung, Rang, Eintheilungen, Zweck, Nutzen, Mängeln, U.s.w. Auch Jedes Dererselben Dermahligen Ständen, Anzutreffen Seynd. Nebst Einem Register über Den Fünf- Und Sechs- Und Zwantzigsten Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1746.
MLA CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sechs Und Zwanzigster Theil, Darinnen, Nebst Dem Rest Der Materie Von Der Gemahlinnen Und Wittwen Verlassenschafft, Anhandlungen Von Der Kinder Und Collateralen Verlassenschafft, Von Der Separation Des Lehens Und Eigenthums, Oder Der Staats- Und Privat- Erbschafft, Ins Besondere so Ferne Es Nicht Land Und Leute Betrifft, Von Errichtung Eines Erbschaffts- Inventarii, Antrettung Einer Erbschafft Cum Beneficio Legis & Inventarii Und Ergreiffung Des Würcklichen Besitzes Einer Erbschafft, so Dann Von Der Reichs- Crayse Ursprung, Rang, Eintheilungen, Zweck, Nutzen, Mängeln, U.s.w. Auch Jedes Dererselben Dermahligen Ständen, Anzutreffen Seynd. Nebst Einem Register über Den Fünf- Und Sechs- Und Zwantzigsten Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1746.