Moser, J. J. (1749). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neun und Dreyßigster Theil, Darinn von Reichs-Grafen-Tägen, auch noch anderen Reichs-Gräflichen Collegial-Sachen, von der Reichs-Grafen und herrn Gerechtsamen in Ansehung des Kaysers, des Röm. Reichs und dessen Stände, der Reichs-Gerichte und der fremden Staaten, so dann von der Reichs-Stätte Ursprung, verschiedenen Sorten, Anzahl, Religion, etc. und endlich von einer jeden Reichs-Statt ins besondere, gehandelt wird. Leipzig und : Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neun Und Dreyßigster Theil, Darinn Von Reichs-Grafen-Tägen, Auch Noch Anderen Reichs-Gräflichen Collegial-Sachen, Von Der Reichs-Grafen Und Herrn Gerechtsamen in Ansehung Des Kaysers, Des Röm. Reichs Und Dessen Stände, Der Reichs-Gerichte Und Der Fremden Staaten, so Dann Von Der Reichs-Stätte Ursprung, Verschiedenen Sorten, Anzahl, Religion, Etc. Und Endlich Von Einer Jeden Reichs-Statt Ins Besondere, Gehandelt Wird. Leipzig und : Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1749.
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