Moser, J. J. (1753). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neun und Vierzigster Theil, Darinn der Rest der Materie von denen Schlüssen derer einzelen Reichs-Collegiorum, und in welchen Fällen die mehrere Stimmen nicht statt haben, nebst Abhandlungen von der Re- und Correlation zwischen beeden höheren Reichs-Collegiis, auch deren einmüthigen und verschiedenen Schlüssen, von der Reichs-Stätte Voto decisivo und der höheren Collegium Re- und Correlation mit Denselben, auch Abfassung eines Conclusi trium Collegiorum Imperii, und endlich von Reichs-Gutachten, enthalten seynd. Franckfurt : und Leipzig: [bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath].
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neun Und Vierzigster Theil, Darinn Der Rest Der Materie Von Denen Schlüssen Derer Einzelen Reichs-Collegiorum, Und in Welchen Fällen Die Mehrere Stimmen Nicht Statt Haben, Nebst Abhandlungen Von Der Re- Und Correlation Zwischen Beeden Höheren Reichs-Collegiis, Auch Deren Einmüthigen Und Verschiedenen Schlüssen, Von Der Reichs-Stätte Voto Decisivo Und Der Höheren Collegium Re- Und Correlation Mit Denselben, Auch Abfassung Eines Conclusi Trium Collegiorum Imperii, Und Endlich Von Reichs-Gutachten, Enthalten Seynd. Franckfurt : und Leipzig: [bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath], 1753.
MLA CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neun Und Vierzigster Theil, Darinn Der Rest Der Materie Von Denen Schlüssen Derer Einzelen Reichs-Collegiorum, Und in Welchen Fällen Die Mehrere Stimmen Nicht Statt Haben, Nebst Abhandlungen Von Der Re- Und Correlation Zwischen Beeden Höheren Reichs-Collegiis, Auch Deren Einmüthigen Und Verschiedenen Schlüssen, Von Der Reichs-Stätte Voto Decisivo Und Der Höheren Collegium Re- Und Correlation Mit Denselben, Auch Abfassung Eines Conclusi Trium Collegiorum Imperii, Und Endlich Von Reichs-Gutachten, Enthalten Seynd. Franckfurt : und Leipzig: [bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath], 1753.