Moser, J. J. (1744). Johann Jacob Mosers. Königlich Preußischen Geheimen Raths, Zusätze zu seinem Teutschen Staats-Recht: Erster Theil, Wodurch die in dem Ersten und Zweyten Theil besagten Staats-Rechts enthaltene Materien von dem Teutschen Staats-Recht, dessen Haupt- und Neben-Ouellen, auch Hülffs-Mitteln und Analogie, so dann von dem Teutschen Reich, als einem Wahl-Reich und von des Römischen Kaysers Wahl erläutert werden. Leipzig : und Ebrsdorff im Gotland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers. Königlich Preußischen Geheimen Raths, Zusätze Zu Seinem Teutschen Staats-Recht: Erster Theil, Wodurch Die in Dem Ersten Und Zweyten Theil Besagten Staats-Rechts Enthaltene Materien Von Dem Teutschen Staats-Recht, Dessen Haupt- Und Neben-Ouellen, Auch Hülffs-Mitteln Und Analogie, so Dann Von Dem Teutschen Reich, Als Einem Wahl-Reich Und Von Des Römischen Kaysers Wahl Erläutert Werden. Leipzig : und Ebrsdorff im Gotland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1744.
MLA CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers. Königlich Preußischen Geheimen Raths, Zusätze Zu Seinem Teutschen Staats-Recht: Erster Theil, Wodurch Die in Dem Ersten Und Zweyten Theil Besagten Staats-Rechts Enthaltene Materien Von Dem Teutschen Staats-Recht, Dessen Haupt- Und Neben-Ouellen, Auch Hülffs-Mitteln Und Analogie, so Dann Von Dem Teutschen Reich, Als Einem Wahl-Reich Und Von Des Römischen Kaysers Wahl Erläutert Werden. Leipzig : und Ebrsdorff im Gotland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1744.