Stryk, S. (1712). COLLEGIUM PRACTICUM Uber S.S.D. Einleitung Zum Gerichtlichen proceß Denenjenigen So zur Praxi schreiten wollen, zum besten in Druck gegeben Welchen beygefüget Eine unterweisung Wie ein zukünfftiger Richter den Proceß dirigiren solle, Aus dem Lateinischen ins Teutsche übersetzet. Berljn: Bey Johann Wilhelm Meyern.
Chicago Style CitationStryk, Samuel. COLLEGIUM PRACTICUM Uber S.S.D. Einleitung Zum Gerichtlichen Proceß Denenjenigen So Zur Praxi Schreiten Wollen, Zum Besten in Druck Gegeben Welchen Beygefüget Eine Unterweisung Wie Ein Zukünfftiger Richter Den Proceß Dirigiren Solle, Aus Dem Lateinischen Ins Teutsche übersetzet. Berljn: Bey Johann Wilhelm Meyern, 1712.
MLA CitationStryk, Samuel. COLLEGIUM PRACTICUM Uber S.S.D. Einleitung Zum Gerichtlichen Proceß Denenjenigen So Zur Praxi Schreiten Wollen, Zum Besten in Druck Gegeben Welchen Beygefüget Eine Unterweisung Wie Ein Zukünfftiger Richter Den Proceß Dirigiren Solle, Aus Dem Lateinischen Ins Teutsche übersetzet. Berljn: Bey Johann Wilhelm Meyern, 1712.