Klammer, B. (1658). D. BALTHASAR CLAMMERS, Weyland Fürstlichen Lüneburgischen Cantzlers Compendium Juris tam Civilis, quam Feudalis, Das ist, Ein kurtzer Außzug deß gemeinen Lehn, und Kaiser Rechts. Darinnen viel und mancherley Sachen, und Händel, so fast täglichen in Gerichts- und Rechts-Stellen, auch sonsten in Rathschlägen, und gemeinen Leben vorfallen, zu befinden. Cum gemino Indice. Leipzig: In Verlegung Caspar Kloßmanns Buchhändlers in Breßlaw.
Chicago Style CitationKlammer, Balthasar. D. BALTHASAR CLAMMERS, Weyland Fürstlichen Lüneburgischen Cantzlers Compendium Juris Tam Civilis, Quam Feudalis, Das Ist, Ein Kurtzer Außzug Deß Gemeinen Lehn, Und Kaiser Rechts. Darinnen Viel Und Mancherley Sachen, Und Händel, so Fast Täglichen in Gerichts- Und Rechts-Stellen, Auch Sonsten in Rathschlägen, Und Gemeinen Leben Vorfallen, Zu Befinden. Cum Gemino Indice. Leipzig: In Verlegung Caspar Kloßmanns Buchhändlers in Breßlaw, 1658.
MLA CitationKlammer, Balthasar. D. BALTHASAR CLAMMERS, Weyland Fürstlichen Lüneburgischen Cantzlers Compendium Juris Tam Civilis, Quam Feudalis, Das Ist, Ein Kurtzer Außzug Deß Gemeinen Lehn, Und Kaiser Rechts. Darinnen Viel Und Mancherley Sachen, Und Händel, so Fast Täglichen in Gerichts- Und Rechts-Stellen, Auch Sonsten in Rathschlägen, Und Gemeinen Leben Vorfallen, Zu Befinden. Cum Gemino Indice. Leipzig: In Verlegung Caspar Kloßmanns Buchhändlers in Breßlaw, 1658.