Prugger, M. (1732). Lehr- Und Exempel-Buch Für die Krancke und Sterbende, wie auch für die jenige, welche denselben beystehen. Worinn Nicht nur alle, ihres ewigen Heyls begierige Christen insgemein, zu erlernen haben, wie sie sich zur Zeit der Kranckheit und annahenden Todts verhalten, und sich noch bey gefundem Leib für solche Zeit bereiten: Sondern auch wie ein Seelsorger, und andere insonderheit, denen Amts oder Pflicht halber den Krancken und Sterbenden Beystand und Hülff zu leisten obliget, dieselbe recht bedienen können und sollen (Zweyte Auflag. Mit Genehmhaltung hoher Geistlicher Obrigkeit.). In Augsburg: verlegt von Martin happach seel. Erben und Consort.
Chicago Style CitationPrugger, Martin. Lehr- Und Exempel-Buch Für Die Krancke Und Sterbende, Wie Auch Für Die Jenige, Welche Denselben Beystehen. Worinn Nicht Nur Alle, Ihres Ewigen Heyls Begierige Christen Insgemein, Zu Erlernen Haben, Wie Sie Sich Zur Zeit Der Kranckheit Und Annahenden Todts Verhalten, Und Sich Noch Bey Gefundem Leib Für Solche Zeit Bereiten: Sondern Auch Wie Ein Seelsorger, Und Andere Insonderheit, Denen Amts Oder Pflicht Halber Den Krancken Und Sterbenden Beystand Und Hülff Zu Leisten Obliget, Dieselbe Recht Bedienen Können Und Sollen. Zweyte Auflag. Mit Genehmhaltung hoher Geistlicher Obrigkeit. In Augsburg: verlegt von Martin happach seel. Erben und Consort, 1732.
MLA CitationPrugger, Martin. Lehr- Und Exempel-Buch Für Die Krancke Und Sterbende, Wie Auch Für Die Jenige, Welche Denselben Beystehen. Worinn Nicht Nur Alle, Ihres Ewigen Heyls Begierige Christen Insgemein, Zu Erlernen Haben, Wie Sie Sich Zur Zeit Der Kranckheit Und Annahenden Todts Verhalten, Und Sich Noch Bey Gefundem Leib Für Solche Zeit Bereiten: Sondern Auch Wie Ein Seelsorger, Und Andere Insonderheit, Denen Amts Oder Pflicht Halber Den Krancken Und Sterbenden Beystand Und Hülff Zu Leisten Obliget, Dieselbe Recht Bedienen Können Und Sollen. Zweyte Auflag. Mit Genehmhaltung hoher Geistlicher Obrigkeit. In Augsburg: verlegt von Martin happach seel. Erben und Consort, 1732.