APA Citation

Justi, J. H. G. v. (1769). Johann Heinrich Gottlobs von Justi, Königl. Groß-Britannisch- und Churfürstl. Braunschw. Lüneburgischen Berg-Raths, und Ober-Policey-Commissarii in Göttingen, Anweisung zu einer guten Deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen, zu welchem Ende allenthalben wohlausgearbeitete Proben und Beyspiele beygefüget werden (Nach der zweyten verbesserten Auflage.). Leipzig: Verlegts Bernhard Christoph Breitkopf und Sohn.

Chicago Style Citation

Justi, Johann Heinrich Gottlob von. Johann Heinrich Gottlobs Von Justi, Königl. Groß-Britannisch- Und Churfürstl. Braunschw. Lüneburgischen Berg-Raths, Und Ober-Policey-Commissarii in Göttingen, Anweisung Zu Einer Guten Deutschen Schreibart Und Allen in Den Geschäfften Und Rechtssachen Vorfallenden Schriftlichen Ausarbeitungen, Zu Welchem Ende Allenthalben Wohlausgearbeitete Proben Und Beyspiele Beygefüget Werden. Nach der zweyten verbesserten Auflage. Leipzig: Verlegts Bernhard Christoph Breitkopf und Sohn, 1769.

MLA Citation

Justi, Johann Heinrich Gottlob von. Johann Heinrich Gottlobs Von Justi, Königl. Groß-Britannisch- Und Churfürstl. Braunschw. Lüneburgischen Berg-Raths, Und Ober-Policey-Commissarii in Göttingen, Anweisung Zu Einer Guten Deutschen Schreibart Und Allen in Den Geschäfften Und Rechtssachen Vorfallenden Schriftlichen Ausarbeitungen, Zu Welchem Ende Allenthalben Wohlausgearbeitete Proben Und Beyspiele Beygefüget Werden. Nach der zweyten verbesserten Auflage. Leipzig: Verlegts Bernhard Christoph Breitkopf und Sohn, 1769.

Warning: These citations may not always be 100% accurate.