Dolliner, T. (1818). Das Recht geistlicher Personen, in so fern sie nur überhaupt als solche, ohne eigentliche Beziehung auf Kirchenämter und Pfründen, betrachtet werden; nach den in Oesterreich geltenden Rechtsquellen dargestellt (Zweyte vermehrte und verbesserte Auflage.). Wien: im Verlage der Geistlinger'schen Buchhandlung.
Chicago Style CitationDolliner, Thomas. Das Recht Geistlicher Personen, in so Fern Sie Nur überhaupt Als Solche, Ohne Eigentliche Beziehung Auf Kirchenämter Und Pfründen, Betrachtet Werden; Nach Den in Oesterreich Geltenden Rechtsquellen Dargestellt. Zweyte vermehrte und verbesserte Auflage. Wien: im Verlage der Geistlinger'schen Buchhandlung, 1818.
MLA CitationDolliner, Thomas. Das Recht Geistlicher Personen, in so Fern Sie Nur überhaupt Als Solche, Ohne Eigentliche Beziehung Auf Kirchenämter Und Pfründen, Betrachtet Werden; Nach Den in Oesterreich Geltenden Rechtsquellen Dargestellt. Zweyte vermehrte und verbesserte Auflage. Wien: im Verlage der Geistlinger'schen Buchhandlung, 1818.