Fritsch, A. (1717). Historischer PROCESSUS JURIS, Jn welchem sich Lucifer über JEsum, darumb daß er ihm Höllen zerstöret, eingenommen, die Gefangene darauß erlöst, und hingegen ihn Lucifern gefangen und gebunden habe, auff das allerhefftigste beklaget. Darinnen ein gantzer ordentlicher Proceß, von Anfang der Citation, biß auff das End-Urtheil inclusive, in erster und anderer Jnstanz, darzu die Form, wie in Comprimissen gehandelt wird, einverleibt: Auch allerley Schrifften, Gerichts Gebräuch Juramenta und Pflicht, Commissiones, Zeugen-Verhör sampt allen Schrifften, Gerichts Gebräuch Juramenta und Pflicht Commissiones, Zeugen-Verhör sampt allen andern Acten und Actitaten zu dem Prozeß gehörig, in etliche unterschiedliche Capita abgetheilet, und zu dem End bey einem jedem derselbigen, die darzu dienliche Observationes und Notabilia, mit ihren angehörigen Rechts-Gründen und Allegaten begriffen, und zu finden seyn, dergleichen in Druck zuvor nie außgangen. Den Gerichts-Schreibern, Procuratoren, Notarien, und der Schreiberey Verwandten überauß nützlich, dienstlich und lieblich zu wissen Aufs neu übersehen, mit mehrern Observationes, ad Processum Cameralem gehörig augirt und verbessert. Nürnberg und: Jn Verlegung Johann Christoph Lochners, Buchhändlers.
Chicago Style CitationFritsch, Ahasverus. Historischer PROCESSUS JURIS, Jn Welchem Sich Lucifer über JEsum, Darumb Daß Er Ihm Höllen Zerstöret, Eingenommen, Die Gefangene Darauß Erlöst, Und Hingegen Ihn Lucifern Gefangen Und Gebunden Habe, Auff Das Allerhefftigste Beklaget. Darinnen Ein Gantzer Ordentlicher Proceß, Von Anfang Der Citation, Biß Auff Das End-Urtheil Inclusive, in Erster Und Anderer Jnstanz, Darzu Die Form, Wie in Comprimissen Gehandelt Wird, Einverleibt: Auch Allerley Schrifften, Gerichts Gebräuch Juramenta Und Pflicht, Commissiones, Zeugen-Verhör Sampt Allen Schrifften, Gerichts Gebräuch Juramenta Und Pflicht Commissiones, Zeugen-Verhör Sampt Allen Andern Acten Und Actitaten Zu Dem Prozeß Gehörig, in Etliche Unterschiedliche Capita Abgetheilet, Und Zu Dem End Bey Einem Jedem Derselbigen, Die Darzu Dienliche Observationes Und Notabilia, Mit Ihren Angehörigen Rechts-Gründen Und Allegaten Begriffen, Und Zu Finden Seyn, Dergleichen in Druck Zuvor Nie Außgangen. Den Gerichts-Schreibern, Procuratoren, Notarien, Und Der Schreiberey Verwandten überauß Nützlich, Dienstlich Und Lieblich Zu Wissen Aufs Neu übersehen, Mit Mehrern Observationes, Ad Processum Cameralem Gehörig Augirt Und Verbessert. Nürnberg und: Jn Verlegung Johann Christoph Lochners, Buchhändlers, 1717.
MLA CitationFritsch, Ahasverus. Historischer PROCESSUS JURIS, Jn Welchem Sich Lucifer über JEsum, Darumb Daß Er Ihm Höllen Zerstöret, Eingenommen, Die Gefangene Darauß Erlöst, Und Hingegen Ihn Lucifern Gefangen Und Gebunden Habe, Auff Das Allerhefftigste Beklaget. Darinnen Ein Gantzer Ordentlicher Proceß, Von Anfang Der Citation, Biß Auff Das End-Urtheil Inclusive, in Erster Und Anderer Jnstanz, Darzu Die Form, Wie in Comprimissen Gehandelt Wird, Einverleibt: Auch Allerley Schrifften, Gerichts Gebräuch Juramenta Und Pflicht, Commissiones, Zeugen-Verhör Sampt Allen Schrifften, Gerichts Gebräuch Juramenta Und Pflicht Commissiones, Zeugen-Verhör Sampt Allen Andern Acten Und Actitaten Zu Dem Prozeß Gehörig, in Etliche Unterschiedliche Capita Abgetheilet, Und Zu Dem End Bey Einem Jedem Derselbigen, Die Darzu Dienliche Observationes Und Notabilia, Mit Ihren Angehörigen Rechts-Gründen Und Allegaten Begriffen, Und Zu Finden Seyn, Dergleichen in Druck Zuvor Nie Außgangen. Den Gerichts-Schreibern, Procuratoren, Notarien, Und Der Schreiberey Verwandten überauß Nützlich, Dienstlich Und Lieblich Zu Wissen Aufs Neu übersehen, Mit Mehrern Observationes, Ad Processum Cameralem Gehörig Augirt Und Verbessert. Nürnberg und: Jn Verlegung Johann Christoph Lochners, Buchhändlers, 1717.