Adam z Veleslavína, D. (1618). Gründlicher Beweis, daß die, zu den geistlichen Gütern vnd Clöstern gehörige Unterthanen, nach außweisung des Majestatbrieffs, vnd zwischen den Ständen sub Una und Utraq[ue], geschehener Vergleichung befugt seyn, vnd gut Recht haben, daß sie ihnen, wie auch Ihr. Kay. May. Unterthanen auff deroselben Herrschafften zu jhrem Gottesdienst Kirchen auffbawen, vnd Gott gerügiglich dienen mögen. Gedruckt in der Alten Stadt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin.
Chicago Style CitationAdam z Veleslavína, Daniel. Gründlicher Beweis, Daß Die, Zu Den Geistlichen Gütern Vnd Clöstern Gehörige Unterthanen, Nach Außweisung Des Majestatbrieffs, Vnd Zwischen Den Ständen Sub Una Und Utraq[ue], Geschehener Vergleichung Befugt Seyn, Vnd Gut Recht Haben, Daß Sie Ihnen, Wie Auch Ihr. Kay. May. Unterthanen Auff Deroselben Herrschafften Zu Jhrem Gottesdienst Kirchen Auffbawen, Vnd Gott Gerügiglich Dienen Mögen. Gedruckt in der Alten Stadt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin, 1618.
MLA CitationAdam z Veleslavína, Daniel. Gründlicher Beweis, Daß Die, Zu Den Geistlichen Gütern Vnd Clöstern Gehörige Unterthanen, Nach Außweisung Des Majestatbrieffs, Vnd Zwischen Den Ständen Sub Una Und Utraq[ue], Geschehener Vergleichung Befugt Seyn, Vnd Gut Recht Haben, Daß Sie Ihnen, Wie Auch Ihr. Kay. May. Unterthanen Auff Deroselben Herrschafften Zu Jhrem Gottesdienst Kirchen Auffbawen, Vnd Gott Gerügiglich Dienen Mögen. Gedruckt in der Alten Stadt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin, 1618.