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Grick, F. (1618). SPECULUM CONSTANTIAE: Das ist: Eine nohtwendige vermahnung an die jenige so jhre Namen bereits bey der heiligen, gebenedeiten Fraternitet deß Rosencreutzes angegeben, daß sie sich durch etliche böse verkehrte Schrifften nicht irr lassen machen sondern vest halten, vnd getrost siehn bleiben sollen: Wehrertheils auff den Tractat dessen Tittel: Speck auff der Fall [et]c. so wider diese Fraternitet außgangen gerichtet. [S.l.: s.n.].

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Grick, Friedrich. SPECULUM CONSTANTIAE: Das Ist: Eine Nohtwendige Vermahnung an Die Jenige so Jhre Namen Bereits Bey Der Heiligen, Gebenedeiten Fraternitet Deß Rosencreutzes Angegeben, Daß Sie Sich Durch Etliche Böse Verkehrte Schrifften Nicht Irr Lassen Machen Sondern Vest Halten, Vnd Getrost Siehn Bleiben Sollen: Wehrertheils Auff Den Tractat Dessen Tittel: Speck Auff Der Fall [et]c. so Wider Diese Fraternitet Außgangen Gerichtet. [S.l.: s.n.], 1618.

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Grick, Friedrich. SPECULUM CONSTANTIAE: Das Ist: Eine Nohtwendige Vermahnung an Die Jenige so Jhre Namen Bereits Bey Der Heiligen, Gebenedeiten Fraternitet Deß Rosencreutzes Angegeben, Daß Sie Sich Durch Etliche Böse Verkehrte Schrifften Nicht Irr Lassen Machen Sondern Vest Halten, Vnd Getrost Siehn Bleiben Sollen: Wehrertheils Auff Den Tractat Dessen Tittel: Speck Auff Der Fall [et]c. so Wider Diese Fraternitet Außgangen Gerichtet. [S.l.: s.n.], 1618.

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