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Matyáš II. Habsburský, č. k., & Adam z Veleslavína, S. (1618). Der Röm. Kay. May. Proposition, So den Fürsten vnd Ständen in Ober vnd Nider Schlesien, Augspurgischer Confession, bey jüngst gehaltener allgemeinen Zusammenkunfft, in der Statt Bresslaw vorgebracht, dadurch sie persuadirt werden wollen, als weren sie nicht schuldig, auch nicht befugt, den Herren Evangelischen Ständen in Böhmen, vermög der zwischen jhnen auffgerichten Union, Hülff zu leisten Sampt hierauff erfolgter, der gehorsamen Fürsten vnd Ständ in Ober vnd Nider Schlesien vnterhänigsten Antwort. I. Dass diss alles, was bisshero im Königreich Böheim vorgeloffen, nichts anders, als die Religion vnd deroselben Turbation belangend. II. Vnd dann dass sie sich vor schuldig erkennen, den Herren Ständen inn Böheimb sub utraque mit Hülffe beyzuspringen. Erstlich gedruckt in der Alten Statt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin.

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Matyáš II. Habsburský, český král, and Samuel Adam z Veleslavína. Der Röm. Kay. May. Proposition, So Den Fürsten Vnd Ständen in Ober Vnd Nider Schlesien, Augspurgischer Confession, Bey Jüngst Gehaltener Allgemeinen Zusammenkunfft, in Der Statt Bresslaw Vorgebracht, Dadurch Sie Persuadirt Werden Wollen, Als Weren Sie Nicht Schuldig, Auch Nicht Befugt, Den Herren Evangelischen Ständen in Böhmen, Vermög Der Zwischen Jhnen Auffgerichten Union, Hülff Zu Leisten Sampt Hierauff Erfolgter, Der Gehorsamen Fürsten Vnd Ständ in Ober Vnd Nider Schlesien Vnterhänigsten Antwort. I. Dass Diss Alles, Was Bisshero Im Königreich Böheim Vorgeloffen, Nichts Anders, Als Die Religion Vnd Deroselben Turbation Belangend. II. Vnd Dann Dass Sie Sich Vor Schuldig Erkennen, Den Herren Ständen Inn Böheimb Sub Utraque Mit Hülffe Beyzuspringen. Erstlich gedruckt in der Alten Statt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin, 1618.

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Matyáš II. Habsburský, český král, and Samuel Adam z Veleslavína. Der Röm. Kay. May. Proposition, So Den Fürsten Vnd Ständen in Ober Vnd Nider Schlesien, Augspurgischer Confession, Bey Jüngst Gehaltener Allgemeinen Zusammenkunfft, in Der Statt Bresslaw Vorgebracht, Dadurch Sie Persuadirt Werden Wollen, Als Weren Sie Nicht Schuldig, Auch Nicht Befugt, Den Herren Evangelischen Ständen in Böhmen, Vermög Der Zwischen Jhnen Auffgerichten Union, Hülff Zu Leisten Sampt Hierauff Erfolgter, Der Gehorsamen Fürsten Vnd Ständ in Ober Vnd Nider Schlesien Vnterhänigsten Antwort. I. Dass Diss Alles, Was Bisshero Im Königreich Böheim Vorgeloffen, Nichts Anders, Als Die Religion Vnd Deroselben Turbation Belangend. II. Vnd Dann Dass Sie Sich Vor Schuldig Erkennen, Den Herren Ständen Inn Böheimb Sub Utraque Mit Hülffe Beyzuspringen. Erstlich gedruckt in der Alten Statt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin, 1618.

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