Weissen, J. F. (1619). Kurtzer vnd warhaffter Bericht, auff die drey den widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemassten Directoribus an jhre Churf. Gn. zu Meyntz: Vnnd dann hernach vnter dem Namen der gesambten Ständ: auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochlöbliche Churfürstliche Collegium abgangene, vnd zu Franckfurt einkommene Schreiben. In welchen sie, die nunmehr Röm. Key. etc. auch zu Hungarn vnd Böheimb etc. Kön. May. etc. Keyser Ferdinandum den Andern, etc. als einen ordentlich angenommenen, publicirten, gesalbten, gekrönten, vnd belehnten König zu Böheimb, von der Stimm vnd Wahl eines Römischen Königs ausszuschliessen sich bemühet. Erstlich gedruckt zu Franckfurt am Mayn: in verlegung Johann Friderich Weissen.
Chicago Style CitationWeissen, Johann Friderich. Kurtzer Vnd Warhaffter Bericht, Auff Die Drey Den Widersetzlichen Böhmen, Als Erstlich Den Angemassten Directoribus an Jhre Churf. Gn. Zu Meyntz: Vnnd Dann Hernach Vnter Dem Namen Der Gesambten Ständ: Auch Letzlich Von Jhren Angegebenen Gesandten, Beyde an Das Gantze Hochlöbliche Churfürstliche Collegium Abgangene, Vnd Zu Franckfurt Einkommene Schreiben. In Welchen Sie, Die Nunmehr Röm. Key. Etc. Auch Zu Hungarn Vnd Böheimb Etc. Kön. May. Etc. Keyser Ferdinandum Den Andern, Etc. Als Einen Ordentlich Angenommenen, Publicirten, Gesalbten, Gekrönten, Vnd Belehnten König Zu Böheimb, Von Der Stimm Vnd Wahl Eines Römischen Königs Ausszuschliessen Sich Bemühet. Erstlich gedruckt zu Franckfurt am Mayn: in verlegung Johann Friderich Weissen, 1619.
MLA CitationWeissen, Johann Friderich. Kurtzer Vnd Warhaffter Bericht, Auff Die Drey Den Widersetzlichen Böhmen, Als Erstlich Den Angemassten Directoribus an Jhre Churf. Gn. Zu Meyntz: Vnnd Dann Hernach Vnter Dem Namen Der Gesambten Ständ: Auch Letzlich Von Jhren Angegebenen Gesandten, Beyde an Das Gantze Hochlöbliche Churfürstliche Collegium Abgangene, Vnd Zu Franckfurt Einkommene Schreiben. In Welchen Sie, Die Nunmehr Röm. Key. Etc. Auch Zu Hungarn Vnd Böheimb Etc. Kön. May. Etc. Keyser Ferdinandum Den Andern, Etc. Als Einen Ordentlich Angenommenen, Publicirten, Gesalbten, Gekrönten, Vnd Belehnten König Zu Böheimb, Von Der Stimm Vnd Wahl Eines Römischen Königs Ausszuschliessen Sich Bemühet. Erstlich gedruckt zu Franckfurt am Mayn: in verlegung Johann Friderich Weissen, 1619.