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Karel VI., ř. c. (1724). Wjr Carl der Sechste ... Bekennen offentlich mit diesem Brieff ... daß uns Maria Franckin weylan Christoph Albrechts Bürgers und Handelsmannes in unserer Stadt Breßla nacahgelassene Wittib ... was Gestalten die ihr eigenthümblich zugehörige und auf sie und ihre Kinder titulo haereditatis gediehene so genannte Baumannische Buchdruckerey zu gedachten Breßlau ... bestätigtem Privilegio versehen daß in besagter Stadt Breßlau keine andere Buchdruckerey als die ihrige verstattet oder zugelassen werden solle ... Wir aus allerhöchster Käyserlicher Macht und Vollkommenheit, dahin unser Käserliches Privilegium zu ertheilen gnädig geruhen wolten daß sie und ihre Nachkommen als künfftige Besitzere obgedachter Baumannischen Buchdruckerey zu immerwehrenden Zeiten freye Macht haben sollen ... also auch inskünfftige jederzeit mit einem kunstmäßigen Factor fortzuführen durch denselben ehrliche und tüchtige Jungen lernen zu lassen und Gesellen zu machen, nach Absterb= oder Abdanckung eines Factoris einen anderen in der Kunst erfahrnen und tüchtigen Factor nach Gefallen zu erwählen ... der geben ist in unserer Stadt Wien den zwantzigsten tag Monaths Junii ... im siebenzehenhundert und dreyzehnden unserer Reiche des Römischen im Anderten des Hispanischen im zehenten des Hungarischen und des böheimbischen aber im dritten Jahre. [Wien: s.n.

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Karel VI., římskoněmecký císař. Wjr Carl Der Sechste ... Bekennen Offentlich Mit Diesem Brieff ... Daß Uns Maria Franckin Weylan Christoph Albrechts Bürgers Und Handelsmannes in Unserer Stadt Breßla Nacahgelassene Wittib ... Was Gestalten Die Ihr Eigenthümblich Zugehörige Und Auf Sie Und Ihre Kinder Titulo Haereditatis Gediehene so Genannte Baumannische Buchdruckerey Zu Gedachten Breßlau ... Bestätigtem Privilegio Versehen Daß in Besagter Stadt Breßlau Keine Andere Buchdruckerey Als Die Ihrige Verstattet Oder Zugelassen Werden Solle ... Wir Aus Allerhöchster Käyserlicher Macht Und Vollkommenheit, Dahin Unser Käserliches Privilegium Zu Ertheilen Gnädig Geruhen Wolten Daß Sie Und Ihre Nachkommen Als Künfftige Besitzere Obgedachter Baumannischen Buchdruckerey Zu Immerwehrenden Zeiten Freye Macht Haben Sollen ... Also Auch Inskünfftige Jederzeit Mit Einem Kunstmäßigen Factor Fortzuführen Durch Denselben Ehrliche Und Tüchtige Jungen Lernen Zu Lassen Und Gesellen Zu Machen, Nach Absterb= Oder Abdanckung Eines Factoris Einen Anderen in Der Kunst Erfahrnen Und Tüchtigen Factor Nach Gefallen Zu Erwählen ... Der Geben Ist in Unserer Stadt Wien Den Zwantzigsten Tag Monaths Junii ... Im Siebenzehenhundert Und Dreyzehnden Unserer Reiche Des Römischen Im Anderten Des Hispanischen Im Zehenten Des Hungarischen Und Des Böheimbischen Aber Im Dritten Jahre. [Wien: s.n, 1724.

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Karel VI., římskoněmecký císař. Wjr Carl Der Sechste ... Bekennen Offentlich Mit Diesem Brieff ... Daß Uns Maria Franckin Weylan Christoph Albrechts Bürgers Und Handelsmannes in Unserer Stadt Breßla Nacahgelassene Wittib ... Was Gestalten Die Ihr Eigenthümblich Zugehörige Und Auf Sie Und Ihre Kinder Titulo Haereditatis Gediehene so Genannte Baumannische Buchdruckerey Zu Gedachten Breßlau ... Bestätigtem Privilegio Versehen Daß in Besagter Stadt Breßlau Keine Andere Buchdruckerey Als Die Ihrige Verstattet Oder Zugelassen Werden Solle ... Wir Aus Allerhöchster Käyserlicher Macht Und Vollkommenheit, Dahin Unser Käserliches Privilegium Zu Ertheilen Gnädig Geruhen Wolten Daß Sie Und Ihre Nachkommen Als Künfftige Besitzere Obgedachter Baumannischen Buchdruckerey Zu Immerwehrenden Zeiten Freye Macht Haben Sollen ... Also Auch Inskünfftige Jederzeit Mit Einem Kunstmäßigen Factor Fortzuführen Durch Denselben Ehrliche Und Tüchtige Jungen Lernen Zu Lassen Und Gesellen Zu Machen, Nach Absterb= Oder Abdanckung Eines Factoris Einen Anderen in Der Kunst Erfahrnen Und Tüchtigen Factor Nach Gefallen Zu Erwählen ... Der Geben Ist in Unserer Stadt Wien Den Zwantzigsten Tag Monaths Junii ... Im Siebenzehenhundert Und Dreyzehnden Unserer Reiche Des Römischen Im Anderten Des Hispanischen Im Zehenten Des Hungarischen Und Des Böheimbischen Aber Im Dritten Jahre. [Wien: s.n, 1724.

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