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Neubauer, K. (1782). Standhafter Beweis, daß die unterm 21ten und 23ten Martii 1782. von Kaiserlichen Reichshofrath in Sachen Frauen Gräfinn von Sternberg Impetrantinn wider Ihro Kurfürstl. Gnaden zu Köln, Höchstdero Hofrath dann Grafen von Belderbusch und Grafen von Salm Impetraten pto der Kölnischen Unterherrschaft Erp und des Zehnten zu Trevelsdorff erlassene Mandata zu allgemeinem Reichs-Kur-Fürst und ständischem Beschwer gereichen, die wesentliche Reichsständische durch allerhöchste Wahlkapitulation allermildest versicherte Jurisdiction, das Kurfürstl. Privilegium de non appellando, die allerhöchst-Kaiserliche mit reichsständischem Zurathen ertheilte, auch auf reichshofrathliches Gutachten den Reichsgerichten zu ewiger Richtschnur vorgeschriebene Privilegia und Sanctiones, dann die zum Landgesätz erhobene, von Kaiserlicher Majestät bestätigte lehnherrliche Verträge, und Landsverfassung verletzen, und überhaupt alle lehnherrliche Befugniß, eröfnete Mannlehen Kraft ipso jure anerfallener Possession in körperlichen Besitz zu nehmen, vereiteln würden: Nebst Beylagen von A. bis S. incl. Regensburg: gedrukt bey Konrad Neubauer.

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Neubauer, Konrad. Standhafter Beweis, Daß Die Unterm 21ten Und 23ten Martii 1782. Von Kaiserlichen Reichshofrath in Sachen Frauen Gräfinn Von Sternberg Impetrantinn Wider Ihro Kurfürstl. Gnaden Zu Köln, Höchstdero Hofrath Dann Grafen Von Belderbusch Und Grafen Von Salm Impetraten Pto Der Kölnischen Unterherrschaft Erp Und Des Zehnten Zu Trevelsdorff Erlassene Mandata Zu Allgemeinem Reichs-Kur-Fürst Und Ständischem Beschwer Gereichen, Die Wesentliche Reichsständische Durch Allerhöchste Wahlkapitulation Allermildest Versicherte Jurisdiction, Das Kurfürstl. Privilegium De Non Appellando, Die Allerhöchst-Kaiserliche Mit Reichsständischem Zurathen Ertheilte, Auch Auf Reichshofrathliches Gutachten Den Reichsgerichten Zu Ewiger Richtschnur Vorgeschriebene Privilegia Und Sanctiones, Dann Die Zum Landgesätz Erhobene, Von Kaiserlicher Majestät Bestätigte Lehnherrliche Verträge, Und Landsverfassung Verletzen, Und überhaupt Alle Lehnherrliche Befugniß, Eröfnete Mannlehen Kraft Ipso Jure Anerfallener Possession in Körperlichen Besitz Zu Nehmen, Vereiteln Würden: Nebst Beylagen Von A. Bis S. Incl. Regensburg: gedrukt bey Konrad Neubauer, 1782.

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Neubauer, Konrad. Standhafter Beweis, Daß Die Unterm 21ten Und 23ten Martii 1782. Von Kaiserlichen Reichshofrath in Sachen Frauen Gräfinn Von Sternberg Impetrantinn Wider Ihro Kurfürstl. Gnaden Zu Köln, Höchstdero Hofrath Dann Grafen Von Belderbusch Und Grafen Von Salm Impetraten Pto Der Kölnischen Unterherrschaft Erp Und Des Zehnten Zu Trevelsdorff Erlassene Mandata Zu Allgemeinem Reichs-Kur-Fürst Und Ständischem Beschwer Gereichen, Die Wesentliche Reichsständische Durch Allerhöchste Wahlkapitulation Allermildest Versicherte Jurisdiction, Das Kurfürstl. Privilegium De Non Appellando, Die Allerhöchst-Kaiserliche Mit Reichsständischem Zurathen Ertheilte, Auch Auf Reichshofrathliches Gutachten Den Reichsgerichten Zu Ewiger Richtschnur Vorgeschriebene Privilegia Und Sanctiones, Dann Die Zum Landgesätz Erhobene, Von Kaiserlicher Majestät Bestätigte Lehnherrliche Verträge, Und Landsverfassung Verletzen, Und überhaupt Alle Lehnherrliche Befugniß, Eröfnete Mannlehen Kraft Ipso Jure Anerfallener Possession in Körperlichen Besitz Zu Nehmen, Vereiteln Würden: Nebst Beylagen Von A. Bis S. Incl. Regensburg: gedrukt bey Konrad Neubauer, 1782.

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