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(1748). Ohnumstößlicher Beweiß Daß des jetzt regierenden Herrn Landgrafen zu Hessen-Darmstadt, Hoch-Fürstl. Durchl. Dero Höchstseeligsten Herrn Vattern und unmittelbahren Vorfahrens an der Regierung, Weyland auch Hoch-Fürstl. Durchlaucht, Hinterlassene PASSIVA, Insonderheit aber diejenige, worüber ein Vergleich errichtet, der von Kayserl. Majest. dergestalt confirmiret, daß darüber tanquam super re judicata gehalten werden solle, zu bezahlen verbunden; Und Standhaffte Widerlegung Der zum Vorschein gekommenen anmaßlichen Erörterung sothaner Frage, Wodurch, Daß dergleichen Verbindlichkeit sich wenigstens auf die angeblich nach denen Pactis femiliae nicht qualificirte, sondern so genannte, heimlich gemachte Cabinets-Schulden, keinesweges erstrecken könne, erwiesen werden wollen. [S.l.: s.n.].

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Ohnumstößlicher Beweiß Daß Des Jetzt Regierenden Herrn Landgrafen Zu Hessen-Darmstadt, Hoch-Fürstl. Durchl. Dero Höchstseeligsten Herrn Vattern Und Unmittelbahren Vorfahrens an Der Regierung, Weyland Auch Hoch-Fürstl. Durchlaucht, Hinterlassene PASSIVA, Insonderheit Aber Diejenige, Worüber Ein Vergleich Errichtet, Der Von Kayserl. Majest. Dergestalt Confirmiret, Daß Darüber Tanquam Super Re Judicata Gehalten Werden Solle, Zu Bezahlen Verbunden; Und Standhaffte Widerlegung Der Zum Vorschein Gekommenen Anmaßlichen Erörterung Sothaner Frage, Wodurch, Daß Dergleichen Verbindlichkeit Sich Wenigstens Auf Die Angeblich Nach Denen Pactis Femiliae Nicht Qualificirte, Sondern so Genannte, Heimlich Gemachte Cabinets-Schulden, Keinesweges Erstrecken Könne, Erwiesen Werden Wollen. [S.l.: s.n.], 1748.

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Ohnumstößlicher Beweiß Daß Des Jetzt Regierenden Herrn Landgrafen Zu Hessen-Darmstadt, Hoch-Fürstl. Durchl. Dero Höchstseeligsten Herrn Vattern Und Unmittelbahren Vorfahrens an Der Regierung, Weyland Auch Hoch-Fürstl. Durchlaucht, Hinterlassene PASSIVA, Insonderheit Aber Diejenige, Worüber Ein Vergleich Errichtet, Der Von Kayserl. Majest. Dergestalt Confirmiret, Daß Darüber Tanquam Super Re Judicata Gehalten Werden Solle, Zu Bezahlen Verbunden; Und Standhaffte Widerlegung Der Zum Vorschein Gekommenen Anmaßlichen Erörterung Sothaner Frage, Wodurch, Daß Dergleichen Verbindlichkeit Sich Wenigstens Auf Die Angeblich Nach Denen Pactis Femiliae Nicht Qualificirte, Sondern so Genannte, Heimlich Gemachte Cabinets-Schulden, Keinesweges Erstrecken Könne, Erwiesen Werden Wollen. [S.l.: s.n.], 1748.

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