(1621). Zwey Rechtliche Bedencken, I. Ob bey diesen schwürigen Läufften und in Betrachtung der ergangenen Kayserl. Mandaten der Chur Pfaltz Lehenleut dero die Lehendienst weigern können und sollen? II. Ob bey gegenwertigen Kriegsempörungen der Röm. Kayserl. May. unserm allergnädigsten Herrn oder der Chur Pfaltz die Lehendienst zu leisten seyen. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationZwey Rechtliche Bedencken, I. Ob Bey Diesen Schwürigen Läufften Und in Betrachtung Der Ergangenen Kayserl. Mandaten Der Chur Pfaltz Lehenleut Dero Die Lehendienst Weigern Können Und Sollen? II. Ob Bey Gegenwertigen Kriegsempörungen Der Röm. Kayserl. May. Unserm Allergnädigsten Herrn Oder Der Chur Pfaltz Die Lehendienst Zu Leisten Seyen. [S.l.: s.n.], 1621.
MLA CitationZwey Rechtliche Bedencken, I. Ob Bey Diesen Schwürigen Läufften Und in Betrachtung Der Ergangenen Kayserl. Mandaten Der Chur Pfaltz Lehenleut Dero Die Lehendienst Weigern Können Und Sollen? II. Ob Bey Gegenwertigen Kriegsempörungen Der Röm. Kayserl. May. Unserm Allergnädigsten Herrn Oder Der Chur Pfaltz Die Lehendienst Zu Leisten Seyen. [S.l.: s.n.], 1621.