Matyáš II. Habsburský, č. k., & Adam z Veleslavína, S. (1618). Der Röm: Käy: May. Instruction, Was dieselbe ausz anstifftung böser Räthe, und des Königreichs Böheimb Feinde, bey jungst gehaltenen Fürstentag in der Stadt Breßlaw, den Herrn Fürsten unnd Ständen in Schlesien ferner proponiren und vorbringen lassen, das mit man sie dan untern andern, abermal durch 29.ertichte Argumenta, auch dieses bereden wollen, Sambt die im Königreich Boheimb entstandene Varuhe nicht ein Religions werck wäre, und die Union nicht anginge, Darumben dan die Herrn Schlesien nicht schuldig weren den Herrn Ständen in Böheimb fereney hülffe zu leisten, sondern viel mehr schuldig sein solten, Auch die vorige ihnen zugeschichte Kriegs hülffe wie derumb zuruck zufodern. Und dan Der Herrn Fürsten unnd Stände in Schlesien darauff erfolgter einhelliger Schluß, So sie Ihrer Mäy. zugeschickt, in welchem sieobgedachtes vorbringen gar statlich Ableinen und bey den Böhmischen Ständen bis zu würcklicher abhelffung der Religions besch werden, trewlich zuhalten erkleren. Gedruckt in der Alten Stadt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin.
Chicago Style CitationMatyáš II. Habsburský, český král, and Samuel Adam z Veleslavína. Der Röm: Käy: May. Instruction, Was Dieselbe Ausz Anstifftung Böser Räthe, Und Des Königreichs Böheimb Feinde, Bey Jungst Gehaltenen Fürstentag in Der Stadt Breßlaw, Den Herrn Fürsten Unnd Ständen in Schlesien Ferner Proponiren Und Vorbringen Lassen, Das Mit Man Sie Dan Untern Andern, Abermal Durch 29.ertichte Argumenta, Auch Dieses Bereden Wollen, Sambt Die Im Königreich Boheimb Entstandene Varuhe Nicht Ein Religions Werck Wäre, Und Die Union Nicht Anginge, Darumben Dan Die Herrn Schlesien Nicht Schuldig Weren Den Herrn Ständen in Böheimb Fereney Hülffe Zu Leisten, Sondern Viel Mehr Schuldig Sein Solten, Auch Die Vorige Ihnen Zugeschichte Kriegs Hülffe Wie Derumb Zuruck Zufodern. Und Dan Der Herrn Fürsten Unnd Stände in Schlesien Darauff Erfolgter Einhelliger Schluß, So Sie Ihrer Mäy. Zugeschickt, in Welchem Sieobgedachtes Vorbringen Gar Statlich Ableinen Und Bey Den Böhmischen Ständen Bis Zu Würcklicher Abhelffung Der Religions Besch Werden, Trewlich Zuhalten Erkleren. Gedruckt in der Alten Stadt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin, 1618.
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