Kristián z Koldína, P., Herman, J., & Grosse, H. (1614). Das Bohmische StadtRecht Wie dasselbe in drey Prager, auch anderen Städten des Königreichs Böhaimb, täglich observiret vnd löblich gehalten wird. Kurtz zusammen gezogen, in ordentliche Tittel verfasset, vnd in Teutsche Sprache versetzet. Jetzo zum andernmal in offenen Druck gegeben, von newem mit dem Böhmischen fleissig collacioniret, vnd an anzehlichen örten corrigiret vnd vermehret. Leipzig: in verlegung Henning Grossen des Jüngern.
Chicago Style CitationKristián z Koldína, Pavel, Johann Herman, and Henning Grosse. Das Bohmische StadtRecht Wie Dasselbe in Drey Prager, Auch Anderen Städten Des Königreichs Böhaimb, Täglich Observiret Vnd Löblich Gehalten Wird. Kurtz Zusammen Gezogen, in Ordentliche Tittel Verfasset, Vnd in Teutsche Sprache Versetzet. Jetzo Zum Andernmal in Offenen Druck Gegeben, Von Newem Mit Dem Böhmischen Fleissig Collacioniret, Vnd an Anzehlichen örten Corrigiret Vnd Vermehret. Leipzig: in verlegung Henning Grossen des Jüngern, 1614.
MLA CitationKristián z Koldína, Pavel, Johann Herman, and Henning Grosse. Das Bohmische StadtRecht Wie Dasselbe in Drey Prager, Auch Anderen Städten Des Königreichs Böhaimb, Täglich Observiret Vnd Löblich Gehalten Wird. Kurtz Zusammen Gezogen, in Ordentliche Tittel Verfasset, Vnd in Teutsche Sprache Versetzet. Jetzo Zum Andernmal in Offenen Druck Gegeben, Von Newem Mit Dem Böhmischen Fleissig Collacioniret, Vnd an Anzehlichen örten Corrigiret Vnd Vermehret. Leipzig: in verlegung Henning Grossen des Jüngern, 1614.