Camerarius, L. (1624). Berichts und Antwort, Vff die Bayer-Anhaltische Geheime Cantzley: Erster und Andrer Theil, Sampt einem Rathschlag, der Liga in Franckreich, vor Jahren zu Chaalons gehalten: Vnd dann, Etlichen Chur- vnd Fürstlichen, vff der jüngsten Versamblung zu Regenspurg, in puncto der Chur-Pfältzischen Acht, privation, und translation, im Februario, Anno 1623. eröffneten Votis, und beygefügten kurtzen observationibus und Notis. Alle so wohl auß- als inländischen Potentaten, Chur-Fürsten, Ständen und Herrschafften, auch sonst menniglich zu bestendiger nachricht, treühertziger warnung, und nothwendiger warhaffter information: Beneben einem außführlichen Register der denckwürdigsten Puncten, so hierinnen vergandlet werden. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationCamerarius, Ludwig. Berichts Und Antwort, Vff Die Bayer-Anhaltische Geheime Cantzley: Erster Und Andrer Theil, Sampt Einem Rathschlag, Der Liga in Franckreich, Vor Jahren Zu Chaalons Gehalten: Vnd Dann, Etlichen Chur- Vnd Fürstlichen, Vff Der Jüngsten Versamblung Zu Regenspurg, in Puncto Der Chur-Pfältzischen Acht, Privation, Und Translation, Im Februario, Anno 1623. Eröffneten Votis, Und Beygefügten Kurtzen Observationibus Und Notis. Alle so Wohl Auß- Als Inländischen Potentaten, Chur-Fürsten, Ständen Und Herrschafften, Auch Sonst Menniglich Zu Bestendiger Nachricht, Treühertziger Warnung, Und Nothwendiger Warhaffter Information: Beneben Einem Außführlichen Register Der Denckwürdigsten Puncten, so Hierinnen Vergandlet Werden. [S.l.: s.n.], 1624.
MLA CitationCamerarius, Ludwig. Berichts Und Antwort, Vff Die Bayer-Anhaltische Geheime Cantzley: Erster Und Andrer Theil, Sampt Einem Rathschlag, Der Liga in Franckreich, Vor Jahren Zu Chaalons Gehalten: Vnd Dann, Etlichen Chur- Vnd Fürstlichen, Vff Der Jüngsten Versamblung Zu Regenspurg, in Puncto Der Chur-Pfältzischen Acht, Privation, Und Translation, Im Februario, Anno 1623. Eröffneten Votis, Und Beygefügten Kurtzen Observationibus Und Notis. Alle so Wohl Auß- Als Inländischen Potentaten, Chur-Fürsten, Ständen Und Herrschafften, Auch Sonst Menniglich Zu Bestendiger Nachricht, Treühertziger Warnung, Und Nothwendiger Warhaffter Information: Beneben Einem Außführlichen Register Der Denckwürdigsten Puncten, so Hierinnen Vergandlet Werden. [S.l.: s.n.], 1624.