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Izdenczy, J., & Werbőczy, I. (1800). Etwas vom Werböcz dem Verfasser des sogenannten Juris Tripartiti Hungarici. Um einigermassen dem Wunsche des Manch-Hermoeon ́s eine Genüge zu leisten, welche wörtlich darinn besteht. [S.l.: s.n.
Chicago Style CitationIzdenczy, József, and István Werbőczy. Etwas Vom Werböcz Dem Verfasser Des Sogenannten Juris Tripartiti Hungarici. Um Einigermassen Dem Wunsche Des Manch-Hermoeon ́s Eine Genüge Zu Leisten, Welche Wörtlich Darinn Besteht. [S.l.: s.n, 1800.
MLA CitationIzdenczy, József, and István Werbőczy. Etwas Vom Werböcz Dem Verfasser Des Sogenannten Juris Tripartiti Hungarici. Um Einigermassen Dem Wunsche Des Manch-Hermoeon ́s Eine Genüge Zu Leisten, Welche Wörtlich Darinn Besteht. [S.l.: s.n, 1800.
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