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(1624). Beharlicher General Rath Der Stände, so sich zu der Euangelischen Religion bekennen, fůr die gemeine Religion: Vnd Reichssachen Anno 1605. beschlossen vnd verabschidet zu Heidelberg anzustellen: Sambt einer Chursächsischen Resolution D. Ludwigen Camerario, gewester Chur Pfaltz Geheimen Rath, damals Gesandten auff den Churfürsten Tag zu Fuld, den 24. Januarij Anno 1608 gegeben: In folgenden Fragen: Ob ein Röm. Keyser vnd dero ReichsHofRath eine Iurisdiction, oder auch concurrentiam mit dem Key. Cammergericht hab? Ob man den Catholischen ihre Actiones benemmen könne? Oba auff Reichstägen der alte modus re : Et correfe rendi zuspörzen, vnd wer daselbst Richterseye? Ob man nach dem Religion friden, den Geistlichen ihre Güter entziehen könne? Ob die Reuisiones in den vier Clöstersachen auffzuhalten, vnd dardurch die Iustitia im Röm. Reich zuspörzen? Von Wort zu Wort auss der heidelbergischen Raths Registratur vnd Cantzley. [s.l.: s.n.].

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Beharlicher General Rath Der Stände, so Sich Zu Der Euangelischen Religion Bekennen, Fůr Die Gemeine Religion: Vnd Reichssachen Anno 1605. Beschlossen Vnd Verabschidet Zu Heidelberg Anzustellen: Sambt Einer Chursächsischen Resolution D. Ludwigen Camerario, Gewester Chur Pfaltz Geheimen Rath, Damals Gesandten Auff Den Churfürsten Tag Zu Fuld, Den 24. Januarij Anno 1608 Gegeben: In Folgenden Fragen: Ob Ein Röm. Keyser Vnd Dero ReichsHofRath Eine Iurisdiction, Oder Auch Concurrentiam Mit Dem Key. Cammergericht Hab? Ob Man Den Catholischen Ihre Actiones Benemmen Könne? Oba Auff Reichstägen Der Alte Modus Re : Et Correfe Rendi Zuspörzen, Vnd Wer Daselbst Richterseye? Ob Man Nach Dem Religion Friden, Den Geistlichen Ihre Güter Entziehen Könne? Ob Die Reuisiones in Den Vier Clöstersachen Auffzuhalten, Vnd Dardurch Die Iustitia Im Röm. Reich Zuspörzen? Von Wort Zu Wort Auss Der Heidelbergischen Raths Registratur Vnd Cantzley. [s.l.: s.n.], 1624.

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Beharlicher General Rath Der Stände, so Sich Zu Der Euangelischen Religion Bekennen, Fůr Die Gemeine Religion: Vnd Reichssachen Anno 1605. Beschlossen Vnd Verabschidet Zu Heidelberg Anzustellen: Sambt Einer Chursächsischen Resolution D. Ludwigen Camerario, Gewester Chur Pfaltz Geheimen Rath, Damals Gesandten Auff Den Churfürsten Tag Zu Fuld, Den 24. Januarij Anno 1608 Gegeben: In Folgenden Fragen: Ob Ein Röm. Keyser Vnd Dero ReichsHofRath Eine Iurisdiction, Oder Auch Concurrentiam Mit Dem Key. Cammergericht Hab? Ob Man Den Catholischen Ihre Actiones Benemmen Könne? Oba Auff Reichstägen Der Alte Modus Re : Et Correfe Rendi Zuspörzen, Vnd Wer Daselbst Richterseye? Ob Man Nach Dem Religion Friden, Den Geistlichen Ihre Güter Entziehen Könne? Ob Die Reuisiones in Den Vier Clöstersachen Auffzuhalten, Vnd Dardurch Die Iustitia Im Röm. Reich Zuspörzen? Von Wort Zu Wort Auss Der Heidelbergischen Raths Registratur Vnd Cantzley. [s.l.: s.n.], 1624.

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