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Matyáš II. Habsburský, č. k., & Adam z Veleslavína, S. (1618). Der Röm. Kays. May. Instrvction, Was dieselbe auss Anstifftung böser Rähte, und dess Königreichs Böheimb Feinde, bey jüngstgehaltenem Fürstentag in der Stad Bresslaw, den Herrn Fürsten un[d] Ständen in Schlesien ferner proponiren und vorbringen lassen, damitt man sie dann vnter andern, abermal durch 29. erdichte Argumenta, auch dieses bereden wollen, samb die im Königreich Böhmen, entstandenen Vnruhe, nit ein Religions Werck were, vnd die Union nicht angienge, Darumben dann die Herren Schlesier nicht schuldig weren, den Herren Ständen in Böheimb ferner Hülffe zu leisten, sondern viel mehr schuldig seyn solten, auch die vorige ihnen zugeschickte Kriegs. hülffe widerumb zuruck zu fodern: Vnd dann Der Herren Fürsten vnd Ständ in Schlesien darauff erfolgter einhelliger Schluss, So sie Ihrer Majestät zugeschickt, in welchem sie obgedachtes Vorbringen gar statlich mit gutem Grund ableynen, vnnd bey den Böhmischen Ständen biss zu würcklicher ab. helffung der Religions Beschwerden, neuich zu halten erklären. Erstlich gedruckt zu Prag: bey Samuel-Adam von Weleslawin.

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Matyáš II. Habsburský, český král, and Samuel Adam z Veleslavína. Der Röm. Kays. May. Instrvction, Was Dieselbe Auss Anstifftung Böser Rähte, Und Dess Königreichs Böheimb Feinde, Bey Jüngstgehaltenem Fürstentag in Der Stad Bresslaw, Den Herrn Fürsten Un[d] Ständen in Schlesien Ferner Proponiren Und Vorbringen Lassen, Damitt Man Sie Dann Vnter Andern, Abermal Durch 29. Erdichte Argumenta, Auch Dieses Bereden Wollen, Samb Die Im Königreich Böhmen, Entstandenen Vnruhe, Nit Ein Religions Werck Were, Vnd Die Union Nicht Angienge, Darumben Dann Die Herren Schlesier Nicht Schuldig Weren, Den Herren Ständen in Böheimb Ferner Hülffe Zu Leisten, Sondern Viel Mehr Schuldig Seyn Solten, Auch Die Vorige Ihnen Zugeschickte Kriegs. Hülffe Widerumb Zuruck Zu Fodern: Vnd Dann Der Herren Fürsten Vnd Ständ in Schlesien Darauff Erfolgter Einhelliger Schluss, So Sie Ihrer Majestät Zugeschickt, in Welchem Sie Obgedachtes Vorbringen Gar Statlich Mit Gutem Grund Ableynen, Vnnd Bey Den Böhmischen Ständen Biss Zu Würcklicher Ab. Helffung Der Religions Beschwerden, Neuich Zu Halten Erklären. Erstlich gedruckt zu Prag: bey Samuel-Adam von Weleslawin, 1618.

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Matyáš II. Habsburský, český král, and Samuel Adam z Veleslavína. Der Röm. Kays. May. Instrvction, Was Dieselbe Auss Anstifftung Böser Rähte, Und Dess Königreichs Böheimb Feinde, Bey Jüngstgehaltenem Fürstentag in Der Stad Bresslaw, Den Herrn Fürsten Un[d] Ständen in Schlesien Ferner Proponiren Und Vorbringen Lassen, Damitt Man Sie Dann Vnter Andern, Abermal Durch 29. Erdichte Argumenta, Auch Dieses Bereden Wollen, Samb Die Im Königreich Böhmen, Entstandenen Vnruhe, Nit Ein Religions Werck Were, Vnd Die Union Nicht Angienge, Darumben Dann Die Herren Schlesier Nicht Schuldig Weren, Den Herren Ständen in Böheimb Ferner Hülffe Zu Leisten, Sondern Viel Mehr Schuldig Seyn Solten, Auch Die Vorige Ihnen Zugeschickte Kriegs. Hülffe Widerumb Zuruck Zu Fodern: Vnd Dann Der Herren Fürsten Vnd Ständ in Schlesien Darauff Erfolgter Einhelliger Schluss, So Sie Ihrer Majestät Zugeschickt, in Welchem Sie Obgedachtes Vorbringen Gar Statlich Mit Gutem Grund Ableynen, Vnnd Bey Den Böhmischen Ständen Biss Zu Würcklicher Ab. Helffung Der Religions Beschwerden, Neuich Zu Halten Erklären. Erstlich gedruckt zu Prag: bey Samuel-Adam von Weleslawin, 1618.

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