(1619). Warhafftige und eigentliche Abschrifft. Zweyer unterschidlicher Schreiben. Eines an Ihr Churfürstl. Gn. zu Mentz. Das ander, An das Hochlöbliche Churfürstliche Collegium, so von den dreyen Herren Ständen des Löblichen Königreichs Böheimb bey Höchstgedachten jetziger Zeit Anwesenden Collegio zu Franckfurt an Mayn eingebracht worden. Benebens einer darauff erfolgten Nothwendigen Protestation. [s.l.: s.n.].
Chicago Style CitationWarhafftige Und Eigentliche Abschrifft. Zweyer Unterschidlicher Schreiben. Eines an Ihr Churfürstl. Gn. Zu Mentz. Das Ander, An Das Hochlöbliche Churfürstliche Collegium, so Von Den Dreyen Herren Ständen Des Löblichen Königreichs Böheimb Bey Höchstgedachten Jetziger Zeit Anwesenden Collegio Zu Franckfurt an Mayn Eingebracht Worden. Benebens Einer Darauff Erfolgten Nothwendigen Protestation. [s.l.: s.n.], 1619.
MLA CitationWarhafftige Und Eigentliche Abschrifft. Zweyer Unterschidlicher Schreiben. Eines an Ihr Churfürstl. Gn. Zu Mentz. Das Ander, An Das Hochlöbliche Churfürstliche Collegium, so Von Den Dreyen Herren Ständen Des Löblichen Königreichs Böheimb Bey Höchstgedachten Jetziger Zeit Anwesenden Collegio Zu Franckfurt an Mayn Eingebracht Worden. Benebens Einer Darauff Erfolgten Nothwendigen Protestation. [s.l.: s.n.], 1619.