Kristián z Koldína, P., Spies, J., & Štěrba ze Štěrbic, P. (1604). Beheimische Land Ordnung, Sampt Erneuuerten, reformierten Artickuln vnnd Satzungen, von der Wahl, Krönung, Digniteten vnnd Befreyungen Königlicher Majestätt, auch Bergkwerck, Müntz vnd Juden-Ordnung, deß weitberühmbten Königreichs Beheimen, wie dieselbige, durch weiland den Vnvberwindlichsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Ferdinandum, Römischen Keyser, [et]c. vnd Beheimischen König, [et]c. Christmildter Gedächtnuß, auff gemeinem Landtag, im Jahr 1565. mit Verwilligung der Stände dessen Königreichs, auffgerichtet vnd bestättiget worden: Jetzundt auß der Beheimischen Sprach, denen, so derselben vnerfahren, vnd deren Kron vnterthänig, auch den benachbaurten Völckern, so sich dessen Rechtens gebrauchen, zu Nutz in die Teutsche Sprache vbersetzet: Auch mit angeheffter Erklärung dero Beheimischen Wörter vnd Phrasium, so in dieser Landordnung begriffen, vnd mit einem ordentlichen Register gezieret. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Johann Spieß.
Chicago Style CitationKristián z Koldína, Pavel, Johann Spies, and Petr Štěrba ze Štěrbic. Beheimische Land Ordnung, Sampt Erneuuerten, Reformierten Artickuln Vnnd Satzungen, Von Der Wahl, Krönung, Digniteten Vnnd Befreyungen Königlicher Majestätt, Auch Bergkwerck, Müntz Vnd Juden-Ordnung, Deß Weitberühmbten Königreichs Beheimen, Wie Dieselbige, Durch Weiland Den Vnvberwindlichsten Fürsten Vnd Herrn, Herrn Ferdinandum, Römischen Keyser, [et]c. Vnd Beheimischen König, [et]c. Christmildter Gedächtnuß, Auff Gemeinem Landtag, Im Jahr 1565. Mit Verwilligung Der Stände Dessen Königreichs, Auffgerichtet Vnd Bestättiget Worden: Jetzundt Auß Der Beheimischen Sprach, Denen, so Derselben Vnerfahren, Vnd Deren Kron Vnterthänig, Auch Den Benachbaurten Völckern, so Sich Dessen Rechtens Gebrauchen, Zu Nutz in Die Teutsche Sprache Vbersetzet: Auch Mit Angeheffter Erklärung Dero Beheimischen Wörter Vnd Phrasium, so in Dieser Landordnung Begriffen, Vnd Mit Einem Ordentlichen Register Gezieret. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Johann Spieß, 1604.
MLA CitationKristián z Koldína, Pavel, Johann Spies, and Petr Štěrba ze Štěrbic. Beheimische Land Ordnung, Sampt Erneuuerten, Reformierten Artickuln Vnnd Satzungen, Von Der Wahl, Krönung, Digniteten Vnnd Befreyungen Königlicher Majestätt, Auch Bergkwerck, Müntz Vnd Juden-Ordnung, Deß Weitberühmbten Königreichs Beheimen, Wie Dieselbige, Durch Weiland Den Vnvberwindlichsten Fürsten Vnd Herrn, Herrn Ferdinandum, Römischen Keyser, [et]c. Vnd Beheimischen König, [et]c. Christmildter Gedächtnuß, Auff Gemeinem Landtag, Im Jahr 1565. Mit Verwilligung Der Stände Dessen Königreichs, Auffgerichtet Vnd Bestättiget Worden: Jetzundt Auß Der Beheimischen Sprach, Denen, so Derselben Vnerfahren, Vnd Deren Kron Vnterthänig, Auch Den Benachbaurten Völckern, so Sich Dessen Rechtens Gebrauchen, Zu Nutz in Die Teutsche Sprache Vbersetzet: Auch Mit Angeheffter Erklärung Dero Beheimischen Wörter Vnd Phrasium, so in Dieser Landordnung Begriffen, Vnd Mit Einem Ordentlichen Register Gezieret. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Johann Spieß, 1604.