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(1621). Es werden die löblichen Herren Fürsten und Stände, in Ober und Nieder Schlesien, sonderss zweiffels satsambvernommen haben, Was an dieselbe des Durchleuchtigisten, Grossmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friderichs des Ersten, von Gottes gnaden Königs zu Böhaimb et[c]. Rath, Obrister General, unnd Vollmächtiger Commissarius [et]c. Der Druchleuchtige, Hochgeborne, Fürst und Herr, Herr Johan Georg der Eltere Marggraff zu Brandenburg, [et]c. durch offene gedruckte Patenta, vor diesem guttmainende zur Warnung, gelangenlassen. Welche trewhertzige Warnung, unten angezogener Extract, aus einem vertreulichen Schreiben, so einem vor nehmen Officirer, unter Ihr Fürstl. Gn. Armee, den 9. buius zugeschrieben worden, abermals gnungsamb bezeuget. [s.l.: s.n.].

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Es Werden Die Löblichen Herren Fürsten Und Stände, in Ober Und Nieder Schlesien, Sonderss Zweiffels Satsambvernommen Haben, Was an Dieselbe Des Durchleuchtigisten, Grossmächtigsten Fürsten Und Herrn, Herrn Friderichs Des Ersten, Von Gottes Gnaden Königs Zu Böhaimb Et[c]. Rath, Obrister General, Unnd Vollmächtiger Commissarius [et]c. Der Druchleuchtige, Hochgeborne, Fürst Und Herr, Herr Johan Georg Der Eltere Marggraff Zu Brandenburg, [et]c. Durch Offene Gedruckte Patenta, Vor Diesem Guttmainende Zur Warnung, Gelangenlassen. Welche Trewhertzige Warnung, Unten Angezogener Extract, Aus Einem Vertreulichen Schreiben, so Einem Vor Nehmen Officirer, Unter Ihr Fürstl. Gn. Armee, Den 9. Buius Zugeschrieben Worden, Abermals Gnungsamb Bezeuget. [s.l.: s.n.], 1621.

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Es Werden Die Löblichen Herren Fürsten Und Stände, in Ober Und Nieder Schlesien, Sonderss Zweiffels Satsambvernommen Haben, Was an Dieselbe Des Durchleuchtigisten, Grossmächtigsten Fürsten Und Herrn, Herrn Friderichs Des Ersten, Von Gottes Gnaden Königs Zu Böhaimb Et[c]. Rath, Obrister General, Unnd Vollmächtiger Commissarius [et]c. Der Druchleuchtige, Hochgeborne, Fürst Und Herr, Herr Johan Georg Der Eltere Marggraff Zu Brandenburg, [et]c. Durch Offene Gedruckte Patenta, Vor Diesem Guttmainende Zur Warnung, Gelangenlassen. Welche Trewhertzige Warnung, Unten Angezogener Extract, Aus Einem Vertreulichen Schreiben, so Einem Vor Nehmen Officirer, Unter Ihr Fürstl. Gn. Armee, Den 9. Buius Zugeschrieben Worden, Abermals Gnungsamb Bezeuget. [s.l.: s.n.], 1621.

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