Perneder, A., Hunger, W., & Weißenhorn, A., III. (1571). Institutiones. Auszug vn[d] anzaigung etlicher geschriben Kayserlichen, vnd des heyligen Reichs rechte, wie die gegenwertiger zeyten in übung gehalten werden: In den Titteln vnderschydlich nach ordnung der vier Bücher Kayserlicher Institution gestelt, mit einfürung Lateinischer allegation, daneben auch etlicher Lande vnd Oberkayten besonderer gewonhayten vnd Statuten: Zu nutz vnd dienstlichem gebrauch aller jungen anfahenden Schüler, vnd andrer solcher Rechtliche satzungen noch vnerfarner personen: damit dieselben der gemaynen täglichen sachen vnd fäll halber, vnd wie sich ein yeder in dieselben, dem Rechten vnd der billigkait gemäß, schicken solle, ein kurtze anweysung vnd bericht, auff weyter bedencken vnd rathsüchung empfahen. Getruckt zu Jngolstat: durch Alexander Weissenhorn.
Chicago Style CitationPerneder, Andreas, Wolfgang Hunger, and Alexander Weißenhorn, III. Institutiones. Auszug Vn[d] Anzaigung Etlicher Geschriben Kayserlichen, Vnd Des Heyligen Reichs Rechte, Wie Die Gegenwertiger Zeyten in übung Gehalten Werden: In Den Titteln Vnderschydlich Nach Ordnung Der Vier Bücher Kayserlicher Institution Gestelt, Mit Einfürung Lateinischer Allegation, Daneben Auch Etlicher Lande Vnd Oberkayten Besonderer Gewonhayten Vnd Statuten: Zu Nutz Vnd Dienstlichem Gebrauch Aller Jungen Anfahenden Schüler, Vnd Andrer Solcher Rechtliche Satzungen Noch Vnerfarner Personen: Damit Dieselben Der Gemaynen Täglichen Sachen Vnd Fäll Halber, Vnd Wie Sich Ein Yeder in Dieselben, Dem Rechten Vnd Der Billigkait Gemäß, Schicken Solle, Ein Kurtze Anweysung Vnd Bericht, Auff Weyter Bedencken Vnd Rathsüchung Empfahen. Getruckt zu Jngolstat: durch Alexander Weissenhorn, 1571.
MLA CitationPerneder, Andreas, Wolfgang Hunger, and Alexander Weißenhorn, III. Institutiones. Auszug Vn[d] Anzaigung Etlicher Geschriben Kayserlichen, Vnd Des Heyligen Reichs Rechte, Wie Die Gegenwertiger Zeyten in übung Gehalten Werden: In Den Titteln Vnderschydlich Nach Ordnung Der Vier Bücher Kayserlicher Institution Gestelt, Mit Einfürung Lateinischer Allegation, Daneben Auch Etlicher Lande Vnd Oberkayten Besonderer Gewonhayten Vnd Statuten: Zu Nutz Vnd Dienstlichem Gebrauch Aller Jungen Anfahenden Schüler, Vnd Andrer Solcher Rechtliche Satzungen Noch Vnerfarner Personen: Damit Dieselben Der Gemaynen Täglichen Sachen Vnd Fäll Halber, Vnd Wie Sich Ein Yeder in Dieselben, Dem Rechten Vnd Der Billigkait Gemäß, Schicken Solle, Ein Kurtze Anweysung Vnd Bericht, Auff Weyter Bedencken Vnd Rathsüchung Empfahen. Getruckt zu Jngolstat: durch Alexander Weissenhorn, 1571.