Göbler, J., Haneton, G., & Chr. Egenolffs Erben. (1567). Gerichtliche Proceß, Auß geschribenen Rechten, vnd nach gemeinem, im Heyligen Reich Teutscher Nation gebrauch, vnd vbung. Erstlich die Practick Gerichtlicher Terminen, wie die vffs ordentlichst Schrifftlich vnd mündtlich einbracht werden mögen. Zum andern, die Theorica, mit Erklärung viler guten Doctrinen, Regulen vnd Cautelen, Auch namhafftiger Allegierung der Rechten vnd Rechtgeleerten, Zusampt dem Proceß Herrn Wilhelmi Hannetonij, in xx. fürneme hauptpuncten verfaßt, New hinzu gethon. Auch Peinlichen, Criminal vnd Malefitz Gerichts Ordnung. Gedruckt zu Franckfort am Meyn: Bei Chri. Egen. Erben.
Chicago Style CitationGöbler, Justinus, Guillaume Haneton, and Chr. Egenolffs Erben. Gerichtliche Proceß, Auß Geschribenen Rechten, Vnd Nach Gemeinem, Im Heyligen Reich Teutscher Nation Gebrauch, Vnd Vbung. Erstlich Die Practick Gerichtlicher Terminen, Wie Die Vffs Ordentlichst Schrifftlich Vnd Mündtlich Einbracht Werden Mögen. Zum Andern, Die Theorica, Mit Erklärung Viler Guten Doctrinen, Regulen Vnd Cautelen, Auch Namhafftiger Allegierung Der Rechten Vnd Rechtgeleerten, Zusampt Dem Proceß Herrn Wilhelmi Hannetonij, in Xx. Fürneme Hauptpuncten Verfaßt, New Hinzu Gethon. Auch Peinlichen, Criminal Vnd Malefitz Gerichts Ordnung. Gedruckt zu Franckfort am Meyn: Bei Chri. Egen. Erben, 1567.
MLA CitationGöbler, Justinus, Guillaume Haneton, and Chr. Egenolffs Erben. Gerichtliche Proceß, Auß Geschribenen Rechten, Vnd Nach Gemeinem, Im Heyligen Reich Teutscher Nation Gebrauch, Vnd Vbung. Erstlich Die Practick Gerichtlicher Terminen, Wie Die Vffs Ordentlichst Schrifftlich Vnd Mündtlich Einbracht Werden Mögen. Zum Andern, Die Theorica, Mit Erklärung Viler Guten Doctrinen, Regulen Vnd Cautelen, Auch Namhafftiger Allegierung Der Rechten Vnd Rechtgeleerten, Zusampt Dem Proceß Herrn Wilhelmi Hannetonij, in Xx. Fürneme Hauptpuncten Verfaßt, New Hinzu Gethon. Auch Peinlichen, Criminal Vnd Malefitz Gerichts Ordnung. Gedruckt zu Franckfort am Meyn: Bei Chri. Egen. Erben, 1567.