Moser, J. J. (1769). Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, [et]c. Von der Teutschen Reichs-Stände Landen, deren Landständen, Unterthanen, Landes-Freyheiten, Beschwerden, Schulden und Zusammenkünfften. Nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, und eigener Erfahrung; Mit beygefügter Nachricht von allen dahin einschlagenden öffentlichen und wichtigen neuesten Staats-Geschäfften, so dann denen besten, oder doch neuesten, und in ihrer Art einigen, Schrifften davon. Franckfurt ; und Leipzig: [s.n.].
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, [et]c. Von Der Teutschen Reichs-Stände Landen, Deren Landständen, Unterthanen, Landes-Freyheiten, Beschwerden, Schulden Und Zusammenkünfften. Nach Denen Reichs-Gesezen Und Dem Reichs-Herkommen, Wie Auch Aus Denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, Und Eigener Erfahrung; Mit Beygefügter Nachricht Von Allen Dahin Einschlagenden öffentlichen Und Wichtigen Neuesten Staats-Geschäfften, so Dann Denen Besten, Oder Doch Neuesten, Und in Ihrer Art Einigen, Schrifften Davon. Franckfurt ; und Leipzig: [s.n.], 1769.
MLA CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, [et]c. Von Der Teutschen Reichs-Stände Landen, Deren Landständen, Unterthanen, Landes-Freyheiten, Beschwerden, Schulden Und Zusammenkünfften. Nach Denen Reichs-Gesezen Und Dem Reichs-Herkommen, Wie Auch Aus Denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, Und Eigener Erfahrung; Mit Beygefügter Nachricht Von Allen Dahin Einschlagenden öffentlichen Und Wichtigen Neuesten Staats-Geschäfften, so Dann Denen Besten, Oder Doch Neuesten, Und in Ihrer Art Einigen, Schrifften Davon. Franckfurt ; und Leipzig: [s.n.], 1769.