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Ickstatt, J. A. v., & Rousset de Missy, J. (1741). Gründliche Ausführung Und Klarer Beweiß Derer dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbfolgs- Und sonstigen Rechts-Ansprüchen Auf die von Weiland Käyser Ferdinanden dem Ersten besessene, Durch den d. 20. Octob. 1740. erfolgten unverhofften Todsfall Sr. Käyserl. Majestät Carl des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens erledigte Königreiche Ungarn und Böheim, Wie ingleichem Auf das Ertz-Herzogthum Oesterreich und allerseitig angehörige Fürstenthümer und Lande, Welche aus denen älteren wahrhafften Geschichten und ächten Urkunden getreulich hergeleitet, Sonderheitlich aber aus Käyser Ferdinandens des Ersten letzten Willens-Verordnungen bey Gelegenheit der zwischen Herzog Albrechten dem Fünfften aus Bayern, und ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Töchter Königin Anna verabredet und vollzogenen Heyrath, errichteten und einstimmig verfasten Verzicht-Brieffen Statthaft und ohnumstößlich bewähret, und zusambt denen daraus sich ergebenden Wahrheits-mässiggen Folgerungen: Daß weder die so benambste Pragmatische Sanction, noch die von der Durchlauchtigsten GroßHerzogin von Toscana eigenmächtig vorgenommene Besitz-Ergreiffung erwebnter Königreichen und Landen zu Rechten bestehen könne, in überzeugend- und natürlicher Schluß-Ordnung ohnabneinlich zu Tage gelegt werden ; mit Beylagen von Lit. A. bis T. inclusive. München: [s.n.].

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Ickstatt, Johann Adam von, and Jean Rousset de Missy. Gründliche Ausführung Und Klarer Beweiß Derer Dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbfolgs- Und Sonstigen Rechts-Ansprüchen Auf Die Von Weiland Käyser Ferdinanden Dem Ersten Besessene, Durch Den D. 20. Octob. 1740. Erfolgten Unverhofften Todsfall Sr. Käyserl. Majestät Carl Des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens Erledigte Königreiche Ungarn Und Böheim, Wie Ingleichem Auf Das Ertz-Herzogthum Oesterreich Und Allerseitig Angehörige Fürstenthümer Und Lande, Welche Aus Denen älteren Wahrhafften Geschichten Und ächten Urkunden Getreulich Hergeleitet, Sonderheitlich Aber Aus Käyser Ferdinandens Des Ersten Letzten Willens-Verordnungen Bey Gelegenheit Der Zwischen Herzog Albrechten Dem Fünfften Aus Bayern, Und Ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Töchter Königin Anna Verabredet Und Vollzogenen Heyrath, Errichteten Und Einstimmig Verfasten Verzicht-Brieffen Statthaft Und Ohnumstößlich Bewähret, Und Zusambt Denen Daraus Sich Ergebenden Wahrheits-mässiggen Folgerungen: Daß Weder Die so Benambste Pragmatische Sanction, Noch Die Von Der Durchlauchtigsten GroßHerzogin Von Toscana Eigenmächtig Vorgenommene Besitz-Ergreiffung Erwebnter Königreichen Und Landen Zu Rechten Bestehen Könne, in überzeugend- Und Natürlicher Schluß-Ordnung Ohnabneinlich Zu Tage Gelegt Werden ; Mit Beylagen Von Lit. A. Bis T. Inclusive. München: [s.n.], 1741.

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Ickstatt, Johann Adam von, and Jean Rousset de Missy. Gründliche Ausführung Und Klarer Beweiß Derer Dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbfolgs- Und Sonstigen Rechts-Ansprüchen Auf Die Von Weiland Käyser Ferdinanden Dem Ersten Besessene, Durch Den D. 20. Octob. 1740. Erfolgten Unverhofften Todsfall Sr. Käyserl. Majestät Carl Des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens Erledigte Königreiche Ungarn Und Böheim, Wie Ingleichem Auf Das Ertz-Herzogthum Oesterreich Und Allerseitig Angehörige Fürstenthümer Und Lande, Welche Aus Denen älteren Wahrhafften Geschichten Und ächten Urkunden Getreulich Hergeleitet, Sonderheitlich Aber Aus Käyser Ferdinandens Des Ersten Letzten Willens-Verordnungen Bey Gelegenheit Der Zwischen Herzog Albrechten Dem Fünfften Aus Bayern, Und Ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Töchter Königin Anna Verabredet Und Vollzogenen Heyrath, Errichteten Und Einstimmig Verfasten Verzicht-Brieffen Statthaft Und Ohnumstößlich Bewähret, Und Zusambt Denen Daraus Sich Ergebenden Wahrheits-mässiggen Folgerungen: Daß Weder Die so Benambste Pragmatische Sanction, Noch Die Von Der Durchlauchtigsten GroßHerzogin Von Toscana Eigenmächtig Vorgenommene Besitz-Ergreiffung Erwebnter Königreichen Und Landen Zu Rechten Bestehen Könne, in überzeugend- Und Natürlicher Schluß-Ordnung Ohnabneinlich Zu Tage Gelegt Werden ; Mit Beylagen Von Lit. A. Bis T. Inclusive. München: [s.n.], 1741.

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