(1745). Die Unverbindlichkeit der Ursachen, Welche Königlich Preußischer Seits vorgegeben worden bewogen zu haben Des Römischen Kaysers Majestät Hülffs-Völcker zuzusenden, Nach dem allgemeinen Völcker- und teutschen Staats-Recht gezeiget und zugleich dargethan, Daß durch die Invasion in Böhmen, Welche unter dem Vorwand einer Hülffs-Leistung geschehen, Der Breßlauer-Frieden gebrochen Und die Preußische Völcker als wahre feindliche Von der Königin in Ungarn und Böhmen Majestät können rechtmäßig gehalten werden, Durch welche ein neuer Krieg angegangen, wann sie gleich davor nicht haben ausgegeben werden wollen, Und ob es gleich kein neuer Krieg hat heissen sollen, der zwischen dem Hauß Oesterreich und Brandenburg vorhanden sey, Der also von der Königin, bis die Recuperatio avulsorum Satisfaction und Sicherheit erhalten, juste kann fortgeführet werden, wann gleich nach dem Kayserlichen Todes-Fall wegen Cessirung des Vorwands der Hülffs-Leistung der Name eines Auxiliatoris wollte abgeleget werden. [Cölln: s.n.
Chicago Style CitationDie Unverbindlichkeit Der Ursachen, Welche Königlich Preußischer Seits Vorgegeben Worden Bewogen Zu Haben Des Römischen Kaysers Majestät Hülffs-Völcker Zuzusenden, Nach Dem Allgemeinen Völcker- Und Teutschen Staats-Recht Gezeiget Und Zugleich Dargethan, Daß Durch Die Invasion in Böhmen, Welche Unter Dem Vorwand Einer Hülffs-Leistung Geschehen, Der Breßlauer-Frieden Gebrochen Und Die Preußische Völcker Als Wahre Feindliche Von Der Königin in Ungarn Und Böhmen Majestät Können Rechtmäßig Gehalten Werden, Durch Welche Ein Neuer Krieg Angegangen, Wann Sie Gleich Davor Nicht Haben Ausgegeben Werden Wollen, Und Ob Es Gleich Kein Neuer Krieg Hat Heissen Sollen, Der Zwischen Dem Hauß Oesterreich Und Brandenburg Vorhanden Sey, Der Also Von Der Königin, Bis Die Recuperatio Avulsorum Satisfaction Und Sicherheit Erhalten, Juste Kann Fortgeführet Werden, Wann Gleich Nach Dem Kayserlichen Todes-Fall Wegen Cessirung Des Vorwands Der Hülffs-Leistung Der Name Eines Auxiliatoris Wollte Abgeleget Werden. [Cölln: s.n, 1745.
MLA CitationDie Unverbindlichkeit Der Ursachen, Welche Königlich Preußischer Seits Vorgegeben Worden Bewogen Zu Haben Des Römischen Kaysers Majestät Hülffs-Völcker Zuzusenden, Nach Dem Allgemeinen Völcker- Und Teutschen Staats-Recht Gezeiget Und Zugleich Dargethan, Daß Durch Die Invasion in Böhmen, Welche Unter Dem Vorwand Einer Hülffs-Leistung Geschehen, Der Breßlauer-Frieden Gebrochen Und Die Preußische Völcker Als Wahre Feindliche Von Der Königin in Ungarn Und Böhmen Majestät Können Rechtmäßig Gehalten Werden, Durch Welche Ein Neuer Krieg Angegangen, Wann Sie Gleich Davor Nicht Haben Ausgegeben Werden Wollen, Und Ob Es Gleich Kein Neuer Krieg Hat Heissen Sollen, Der Zwischen Dem Hauß Oesterreich Und Brandenburg Vorhanden Sey, Der Also Von Der Königin, Bis Die Recuperatio Avulsorum Satisfaction Und Sicherheit Erhalten, Juste Kann Fortgeführet Werden, Wann Gleich Nach Dem Kayserlichen Todes-Fall Wegen Cessirung Des Vorwands Der Hülffs-Leistung Der Name Eines Auxiliatoris Wollte Abgeleget Werden. [Cölln: s.n, 1745.