Leti, G. (1690). Universal- oder Allgemeine Monarchie Ludwigs deß XIV. Königs in Franckreich: In welchem erwiesen wird, worinnen diese Monarchie bestehe: durch was Mittel dieselbe seye auffgerichtet worden: wie nothwendig es seye, selbige zu hintertreiben, und auff was Weise solches geschehen könne: In was grosses Ungemach Europa gerathen werde, wann solches nicht bald geschicht. Was für Mittel sich dieser Monarch bediene, sich selber zu beschützen, und andere anzugreiffen. Was für ein Unterscheid zwischen der Cron Franckreich und deß Könogs Ludwigs XIV. Monarchie zumachen, und aus was Statts-Gründen jene auffrecht zuerhalten, dieser aber zu steuren sey. [Erster Theil]. [s.l.: s.n.].
Chicago Style CitationLeti, Gregorio. Universal- Oder Allgemeine Monarchie Ludwigs Deß XIV. Königs in Franckreich: In Welchem Erwiesen Wird, Worinnen Diese Monarchie Bestehe: Durch Was Mittel Dieselbe Seye Auffgerichtet Worden: Wie Nothwendig Es Seye, Selbige Zu Hintertreiben, Und Auff Was Weise Solches Geschehen Könne: In Was Grosses Ungemach Europa Gerathen Werde, Wann Solches Nicht Bald Geschicht. Was Für Mittel Sich Dieser Monarch Bediene, Sich Selber Zu Beschützen, Und Andere Anzugreiffen. Was Für Ein Unterscheid Zwischen Der Cron Franckreich Und Deß Könogs Ludwigs XIV. Monarchie Zumachen, Und Aus Was Statts-Gründen Jene Auffrecht Zuerhalten, Dieser Aber Zu Steuren Sey. [Erster Theil]. [s.l.: s.n.], 1690.
MLA CitationLeti, Gregorio. Universal- Oder Allgemeine Monarchie Ludwigs Deß XIV. Königs in Franckreich: In Welchem Erwiesen Wird, Worinnen Diese Monarchie Bestehe: Durch Was Mittel Dieselbe Seye Auffgerichtet Worden: Wie Nothwendig Es Seye, Selbige Zu Hintertreiben, Und Auff Was Weise Solches Geschehen Könne: In Was Grosses Ungemach Europa Gerathen Werde, Wann Solches Nicht Bald Geschicht. Was Für Mittel Sich Dieser Monarch Bediene, Sich Selber Zu Beschützen, Und Andere Anzugreiffen. Was Für Ein Unterscheid Zwischen Der Cron Franckreich Und Deß Könogs Ludwigs XIV. Monarchie Zumachen, Und Aus Was Statts-Gründen Jene Auffrecht Zuerhalten, Dieser Aber Zu Steuren Sey. [Erster Theil]. [s.l.: s.n.], 1690.