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Gebhard, k. a. (1583). Außschreiben Vnd Gründlicher warhaffter Bericht Vnser Gebhardts von Gottes Gnaden erwehlten vnd bestetigten Ertzbischoffs zu Cölln des heylige[n] Römischen Reichs durch Italien Ertzcantzlers vnd Churfürsten, Hertzogen zu Westphalen vnd Engern warumb wir vns mit etlichen Soldaten zu beschützung vnserer Land, Leuth vnd eigenen Person auch folgends in weitere Kriegsrüstung wider vnsere Feind vnd widerwertige zubegeben genottrangt auch auß was Christlichen rechtmässigen vnd notwendigen vrsachen wir die freylassung der waren Christlichen Religion Augspurgischer Confession verstattet vnnd was vns in Ehelichen stand zubegeben bewegt mit angeheffter außführung daß damit von vns/ vnser widerwertigen vngegründten angeben nach wider die gülden Bull, Religionfrieden, Churfürstliche Brüderliche verein Landeinigung vnnd andere gethane Gelübt nichts vngebürlichs gehandlet sondern das jenige allein so wir vnsers Stands, Gewissens vnd Ehren halben anzustellen schuldig gewesen vnd gegen Gott vnd der Welt verantworten können vorgenommen sey worden. [S.l.: s.n.].

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Gebhard, kolínský arcibiskup. Außschreiben Vnd Gründlicher Warhaffter Bericht Vnser Gebhardts Von Gottes Gnaden Erwehlten Vnd Bestetigten Ertzbischoffs Zu Cölln Des Heylige[n] Römischen Reichs Durch Italien Ertzcantzlers Vnd Churfürsten, Hertzogen Zu Westphalen Vnd Engern Warumb Wir Vns Mit Etlichen Soldaten Zu Beschützung Vnserer Land, Leuth Vnd Eigenen Person Auch Folgends in Weitere Kriegsrüstung Wider Vnsere Feind Vnd Widerwertige Zubegeben Genottrangt Auch Auß Was Christlichen Rechtmässigen Vnd Notwendigen Vrsachen Wir Die Freylassung Der Waren Christlichen Religion Augspurgischer Confession Verstattet Vnnd Was Vns in Ehelichen Stand Zubegeben Bewegt Mit Angeheffter Außführung Daß Damit Von Vns/ Vnser Widerwertigen Vngegründten Angeben Nach Wider Die Gülden Bull, Religionfrieden, Churfürstliche Brüderliche Verein Landeinigung Vnnd Andere Gethane Gelübt Nichts Vngebürlichs Gehandlet Sondern Das Jenige Allein so Wir Vnsers Stands, Gewissens Vnd Ehren Halben Anzustellen Schuldig Gewesen Vnd Gegen Gott Vnd Der Welt Verantworten Können Vorgenommen Sey Worden. [S.l.: s.n.], 1583.

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Gebhard, kolínský arcibiskup. Außschreiben Vnd Gründlicher Warhaffter Bericht Vnser Gebhardts Von Gottes Gnaden Erwehlten Vnd Bestetigten Ertzbischoffs Zu Cölln Des Heylige[n] Römischen Reichs Durch Italien Ertzcantzlers Vnd Churfürsten, Hertzogen Zu Westphalen Vnd Engern Warumb Wir Vns Mit Etlichen Soldaten Zu Beschützung Vnserer Land, Leuth Vnd Eigenen Person Auch Folgends in Weitere Kriegsrüstung Wider Vnsere Feind Vnd Widerwertige Zubegeben Genottrangt Auch Auß Was Christlichen Rechtmässigen Vnd Notwendigen Vrsachen Wir Die Freylassung Der Waren Christlichen Religion Augspurgischer Confession Verstattet Vnnd Was Vns in Ehelichen Stand Zubegeben Bewegt Mit Angeheffter Außführung Daß Damit Von Vns/ Vnser Widerwertigen Vngegründten Angeben Nach Wider Die Gülden Bull, Religionfrieden, Churfürstliche Brüderliche Verein Landeinigung Vnnd Andere Gethane Gelübt Nichts Vngebürlichs Gehandlet Sondern Das Jenige Allein so Wir Vnsers Stands, Gewissens Vnd Ehren Halben Anzustellen Schuldig Gewesen Vnd Gegen Gott Vnd Der Welt Verantworten Können Vorgenommen Sey Worden. [S.l.: s.n.], 1583.

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