(1674). Rechtmässige und Wolgegründete Verantwortung Der Staaten Generalen der Vereinigten Niederlande, Auf das Königliche Frantzösische Manifest, Oder Eine kurtze jedoch gründlich warhaffte Erzehlung alles dessen, was sich von Anno 1624. bis diese gegenwärtige Zeit begeben und zugetragen habe: Worinnen Die gantz widerrechtliche Handlungen der Cron Franckreich, So sie Bey denen mit diesem Staat ausgerichten so wol Freund-schaffts als Commercien-Tractaten von Zeit zu Zeit gehalten hat, durchgehends klärlich angewiesen werden. Zusamt einer klaren Anzeigung dessen, was kurtz vor und in währender Friedens-Handlung zu Cölln vorgegangen sey, [et]c. Auf Verordnung der Staaten gemein gemacht, den 12. Februarii, st. nov. Anno 1674. [s.l.: s.n.].
Chicago Style CitationRechtmässige Und Wolgegründete Verantwortung Der Staaten Generalen Der Vereinigten Niederlande, Auf Das Königliche Frantzösische Manifest, Oder Eine Kurtze Jedoch Gründlich Warhaffte Erzehlung Alles Dessen, Was Sich Von Anno 1624. Bis Diese Gegenwärtige Zeit Begeben Und Zugetragen Habe: Worinnen Die Gantz Widerrechtliche Handlungen Der Cron Franckreich, So Sie Bey Denen Mit Diesem Staat Ausgerichten so Wol Freund-schaffts Als Commercien-Tractaten Von Zeit Zu Zeit Gehalten Hat, Durchgehends Klärlich Angewiesen Werden. Zusamt Einer Klaren Anzeigung Dessen, Was Kurtz Vor Und in Währender Friedens-Handlung Zu Cölln Vorgegangen Sey, [et]c. Auf Verordnung Der Staaten Gemein Gemacht, Den 12. Februarii, St. Nov. Anno 1674. [s.l.: s.n.], 1674.
MLA CitationRechtmässige Und Wolgegründete Verantwortung Der Staaten Generalen Der Vereinigten Niederlande, Auf Das Königliche Frantzösische Manifest, Oder Eine Kurtze Jedoch Gründlich Warhaffte Erzehlung Alles Dessen, Was Sich Von Anno 1624. Bis Diese Gegenwärtige Zeit Begeben Und Zugetragen Habe: Worinnen Die Gantz Widerrechtliche Handlungen Der Cron Franckreich, So Sie Bey Denen Mit Diesem Staat Ausgerichten so Wol Freund-schaffts Als Commercien-Tractaten Von Zeit Zu Zeit Gehalten Hat, Durchgehends Klärlich Angewiesen Werden. Zusamt Einer Klaren Anzeigung Dessen, Was Kurtz Vor Und in Währender Friedens-Handlung Zu Cölln Vorgegangen Sey, [et]c. Auf Verordnung Der Staaten Gemein Gemacht, Den 12. Februarii, St. Nov. Anno 1674. [s.l.: s.n.], 1674.