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(1622). Relation deren Geschichten, Ritterlichen Thaten und Kriegßhandlung, So Herr Ernst Graff zu Manßfeldt, Marggraff zu Castell Novo vnd Bautiglere, Freyherr zu Heldrungen, [et]c. Ihr Fürstl. Durchl. in Sophonen, hernacher der Cron Böhem vnd deren Incorporirten Länder Feld Marschalck, Nun aber General einer Armada in Teutschlandt auff Chur-Pfaltz Seiten, In seinen hohen tragenden Kriegsämptern verrichtet, und mit seinem underhabenden Kriegsvolck ins Werck gesetzt ; Nemblich anno 1618 biß auff ietzige Zeit in An. 1622, Darauß als in einer Apologia oder Schutzrede genugsamb zuersehen vnd an Tag gegeben ist, Wie Ihr Gn. von vielen gehässigen (Als hette dieselbe sich nit allezeit in ihren tragenden Kriegsdiensten, wie einem trewen vnd dapffern Cavalier gebührt, verhalten) vnschuldiger vnd vngegründter Weise bezüchtiget worden; Zu rettung Ihr G. ehrlichen vnnd Ritterlichen Namens, vnnd Menniglichen zu gewissem Vnderricht an Tag gegeben. [s.l.: s.n.].

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Relation Deren Geschichten, Ritterlichen Thaten Und Kriegßhandlung, So Herr Ernst Graff Zu Manßfeldt, Marggraff Zu Castell Novo Vnd Bautiglere, Freyherr Zu Heldrungen, [et]c. Ihr Fürstl. Durchl. in Sophonen, Hernacher Der Cron Böhem Vnd Deren Incorporirten Länder Feld Marschalck, Nun Aber General Einer Armada in Teutschlandt Auff Chur-Pfaltz Seiten, In Seinen Hohen Tragenden Kriegsämptern Verrichtet, Und Mit Seinem Underhabenden Kriegsvolck Ins Werck Gesetzt ; Nemblich Anno 1618 Biß Auff Ietzige Zeit in An. 1622, Darauß Als in Einer Apologia Oder Schutzrede Genugsamb Zuersehen Vnd an Tag Gegeben Ist, Wie Ihr Gn. Von Vielen Gehässigen (Als Hette Dieselbe Sich Nit Allezeit in Ihren Tragenden Kriegsdiensten, Wie Einem Trewen Vnd Dapffern Cavalier Gebührt, Verhalten) Vnschuldiger Vnd Vngegründter Weise Bezüchtiget Worden; Zu Rettung Ihr G. Ehrlichen Vnnd Ritterlichen Namens, Vnnd Menniglichen Zu Gewissem Vnderricht an Tag Gegeben. [s.l.: s.n.], 1622.

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Relation Deren Geschichten, Ritterlichen Thaten Und Kriegßhandlung, So Herr Ernst Graff Zu Manßfeldt, Marggraff Zu Castell Novo Vnd Bautiglere, Freyherr Zu Heldrungen, [et]c. Ihr Fürstl. Durchl. in Sophonen, Hernacher Der Cron Böhem Vnd Deren Incorporirten Länder Feld Marschalck, Nun Aber General Einer Armada in Teutschlandt Auff Chur-Pfaltz Seiten, In Seinen Hohen Tragenden Kriegsämptern Verrichtet, Und Mit Seinem Underhabenden Kriegsvolck Ins Werck Gesetzt ; Nemblich Anno 1618 Biß Auff Ietzige Zeit in An. 1622, Darauß Als in Einer Apologia Oder Schutzrede Genugsamb Zuersehen Vnd an Tag Gegeben Ist, Wie Ihr Gn. Von Vielen Gehässigen (Als Hette Dieselbe Sich Nit Allezeit in Ihren Tragenden Kriegsdiensten, Wie Einem Trewen Vnd Dapffern Cavalier Gebührt, Verhalten) Vnschuldiger Vnd Vngegründter Weise Bezüchtiget Worden; Zu Rettung Ihr G. Ehrlichen Vnnd Ritterlichen Namens, Vnnd Menniglichen Zu Gewissem Vnderricht an Tag Gegeben. [s.l.: s.n.], 1622.

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