Korthold, F. J. (1761). Gründliche Abfertigung des so genannten Gegen-Beweises daß der Frau Assessorin Albini die Erziehung ihrer Töchtere in der Reformirten Religion von ihrem Herrn Gemahl des Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gerichts-Assessoren mit gröstem Fug gewehret werde, und daß erstere dazu weder in Possessorio noch in Petitorio das mindeste Recht habe. Mit Beylagen sub. Lit. M. N. & O. Giessen: [s.n.].
Chicago Style CitationKorthold, Franz Justus. Gründliche Abfertigung Des so Genannten Gegen-Beweises Daß Der Frau Assessorin Albini Die Erziehung Ihrer Töchtere in Der Reformirten Religion Von Ihrem Herrn Gemahl Des Kayserlichen Und Reichs-Cammer-Gerichts-Assessoren Mit Gröstem Fug Gewehret Werde, Und Daß Erstere Dazu Weder in Possessorio Noch in Petitorio Das Mindeste Recht Habe. Mit Beylagen Sub. Lit. M. N. & O. Giessen: [s.n.], 1761.
MLA CitationKorthold, Franz Justus. Gründliche Abfertigung Des so Genannten Gegen-Beweises Daß Der Frau Assessorin Albini Die Erziehung Ihrer Töchtere in Der Reformirten Religion Von Ihrem Herrn Gemahl Des Kayserlichen Und Reichs-Cammer-Gerichts-Assessoren Mit Gröstem Fug Gewehret Werde, Und Daß Erstere Dazu Weder in Possessorio Noch in Petitorio Das Mindeste Recht Habe. Mit Beylagen Sub. Lit. M. N. & O. Giessen: [s.n.], 1761.