Adam z Veleslavína, S. (1618). Gründtlicher beweisz, das die, zu den Geistlichen Güttern vnd Clöstern gehörige Vnterthanen, nach außweisung deß Majestatbriffs, vnd zwischen den Ständen sub una vnd utraq[ue] geschehener Vergleichung befugt seyn vnd gutt recht haben, das sie ihnen wie auch Ihr. Kay. May. Vnterthanen auff deroselben Herrschafften zu jhren GOTTesdienst, Kirchen auffbawen, vnd GOTT geruhiglich dienen mögen. Gedruckt in der Alten Stadt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin.
Chicago Style CitationAdam z Veleslavína, Samuel. Gründtlicher Beweisz, Das Die, Zu Den Geistlichen Güttern Vnd Clöstern Gehörige Vnterthanen, Nach Außweisung Deß Majestatbriffs, Vnd Zwischen Den Ständen Sub Una Vnd Utraq[ue] Geschehener Vergleichung Befugt Seyn Vnd Gutt Recht Haben, Das Sie Ihnen Wie Auch Ihr. Kay. May. Vnterthanen Auff Deroselben Herrschafften Zu Jhren GOTTesdienst, Kirchen Auffbawen, Vnd GOTT Geruhiglich Dienen Mögen. Gedruckt in der Alten Stadt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin, 1618.
MLA CitationAdam z Veleslavína, Samuel. Gründtlicher Beweisz, Das Die, Zu Den Geistlichen Güttern Vnd Clöstern Gehörige Vnterthanen, Nach Außweisung Deß Majestatbriffs, Vnd Zwischen Den Ständen Sub Una Vnd Utraq[ue] Geschehener Vergleichung Befugt Seyn Vnd Gutt Recht Haben, Das Sie Ihnen Wie Auch Ihr. Kay. May. Vnterthanen Auff Deroselben Herrschafften Zu Jhren GOTTesdienst, Kirchen Auffbawen, Vnd GOTT Geruhiglich Dienen Mögen. Gedruckt in der Alten Stadt Prag: bey Samuel Adam von Weleslawin, 1618.