Friedrich III., d. k. (1657). Jus feciale Armatae Daniae. Nebenst Kurtzem Entwurff Vieler, hocherheblichen Bewegnuessen, dadurch Die zu Dennemarck, Norwegen, der Wenden vnd Gothen, etc. Königliche Maytt. hochgenötiget worden, König Carll Gustaffen vnd der Cron Schweden, nach zugefügten, vnerträglichen Beschwerden, vnd von Ihnen zerschlagener Güte, offenbahre Fehde zu Wasser vnd Lande, durch dero Herold gebührlich anzukündigen, vnd alle nachbarliche Freundschafft auffzuheben. [s.l.: s.n.].
Chicago Style CitationFriedrich III., dánský král. Jus Feciale Armatae Daniae. Nebenst Kurtzem Entwurff Vieler, Hocherheblichen Bewegnuessen, Dadurch Die Zu Dennemarck, Norwegen, Der Wenden Vnd Gothen, Etc. Königliche Maytt. Hochgenötiget Worden, König Carll Gustaffen Vnd Der Cron Schweden, Nach Zugefügten, Vnerträglichen Beschwerden, Vnd Von Ihnen Zerschlagener Güte, Offenbahre Fehde Zu Wasser Vnd Lande, Durch Dero Herold Gebührlich Anzukündigen, Vnd Alle Nachbarliche Freundschafft Auffzuheben. [s.l.: s.n.], 1657.
MLA CitationFriedrich III., dánský král. Jus Feciale Armatae Daniae. Nebenst Kurtzem Entwurff Vieler, Hocherheblichen Bewegnuessen, Dadurch Die Zu Dennemarck, Norwegen, Der Wenden Vnd Gothen, Etc. Königliche Maytt. Hochgenötiget Worden, König Carll Gustaffen Vnd Der Cron Schweden, Nach Zugefügten, Vnerträglichen Beschwerden, Vnd Von Ihnen Zerschlagener Güte, Offenbahre Fehde Zu Wasser Vnd Lande, Durch Dero Herold Gebührlich Anzukündigen, Vnd Alle Nachbarliche Freundschafft Auffzuheben. [s.l.: s.n.], 1657.