(1751). SPECIES-FACTI Des Zwischen denen Marco von Joanellischen Herren Erben als Klägeren eines, Dann dem Herrn Johann Jacob Peringer, Burgerl. Apothecker der Königl. Alten-Stadt Prag, als Beklagten, andern Theils, In Puncto Hypothecae Bey einem Löbl. Magistrat der Kön. Alten-Stadt Prag verführten, und untern dato den 6ten Decembr. des jüngst-abgewichenen 1751. Jahrs per Sententiam entschiedenen, Nun aber IN APPELLATORIO Obschwebenden Processes. [S.l.: s.n.
Chicago Style CitationSPECIES-FACTI Des Zwischen Denen Marco Von Joanellischen Herren Erben Als Klägeren Eines, Dann Dem Herrn Johann Jacob Peringer, Burgerl. Apothecker Der Königl. Alten-Stadt Prag, Als Beklagten, Andern Theils, In Puncto Hypothecae Bey Einem Löbl. Magistrat Der Kön. Alten-Stadt Prag Verführten, Und Untern Dato Den 6ten Decembr. Des Jüngst-abgewichenen 1751. Jahrs Per Sententiam Entschiedenen, Nun Aber IN APPELLATORIO Obschwebenden Processes. [S.l.: s.n, 1751.
MLA CitationSPECIES-FACTI Des Zwischen Denen Marco Von Joanellischen Herren Erben Als Klägeren Eines, Dann Dem Herrn Johann Jacob Peringer, Burgerl. Apothecker Der Königl. Alten-Stadt Prag, Als Beklagten, Andern Theils, In Puncto Hypothecae Bey Einem Löbl. Magistrat Der Kön. Alten-Stadt Prag Verführten, Und Untern Dato Den 6ten Decembr. Des Jüngst-abgewichenen 1751. Jahrs Per Sententiam Entschiedenen, Nun Aber IN APPELLATORIO Obschwebenden Processes. [S.l.: s.n, 1751.