Berward, C., & Jung, J. D. (1736). INTERPRES PHRASOLOGIAE METALLURGICAE, Oder Erklärung derer fürnehmsten TERMINORVM und Redens-Arten, welche bey denen Bergleuten, Puchern, Schmeltzern, Probierern und Müntzmeistern, [et]c. In Benennung ihrer Professions-Sachen, Gezeugs, Gebäude, Werckschafft und Instrumenten gebräuchlich sind, wie nemlich solche nach dem gemeinen Deutschen zu verstehen. Nebst angehängter kurzten Deduction des löblichen Berg-Rechts und alter wohlhergebrachter Gewohnheit betreffend den Bau derer Bergwercke, auf was Weise man nemlich zur Lehnschafft einer Zeche, Maße, Gegendrum oder Kuckuß gelangen, und deren hinwiederum verlustig werden könne. Auf ertheilte Höchstlöbl. Fürstl. Commißion zusammen getragen. Franckfurt am Mayn: In Verlegung von Johann David Jungs.
Chicago Style CitationBerward, Christian, and Johann David Jung. INTERPRES PHRASOLOGIAE METALLURGICAE, Oder Erklärung Derer Fürnehmsten TERMINORVM Und Redens-Arten, Welche Bey Denen Bergleuten, Puchern, Schmeltzern, Probierern Und Müntzmeistern, [et]c. In Benennung Ihrer Professions-Sachen, Gezeugs, Gebäude, Werckschafft Und Instrumenten Gebräuchlich Sind, Wie Nemlich Solche Nach Dem Gemeinen Deutschen Zu Verstehen. Nebst Angehängter Kurzten Deduction Des Löblichen Berg-Rechts Und Alter Wohlhergebrachter Gewohnheit Betreffend Den Bau Derer Bergwercke, Auf Was Weise Man Nemlich Zur Lehnschafft Einer Zeche, Maße, Gegendrum Oder Kuckuß Gelangen, Und Deren Hinwiederum Verlustig Werden Könne. Auf Ertheilte Höchstlöbl. Fürstl. Commißion Zusammen Getragen. Franckfurt am Mayn: In Verlegung von Johann David Jungs, 1736.
MLA CitationBerward, Christian, and Johann David Jung. INTERPRES PHRASOLOGIAE METALLURGICAE, Oder Erklärung Derer Fürnehmsten TERMINORVM Und Redens-Arten, Welche Bey Denen Bergleuten, Puchern, Schmeltzern, Probierern Und Müntzmeistern, [et]c. In Benennung Ihrer Professions-Sachen, Gezeugs, Gebäude, Werckschafft Und Instrumenten Gebräuchlich Sind, Wie Nemlich Solche Nach Dem Gemeinen Deutschen Zu Verstehen. Nebst Angehängter Kurzten Deduction Des Löblichen Berg-Rechts Und Alter Wohlhergebrachter Gewohnheit Betreffend Den Bau Derer Bergwercke, Auf Was Weise Man Nemlich Zur Lehnschafft Einer Zeche, Maße, Gegendrum Oder Kuckuß Gelangen, Und Deren Hinwiederum Verlustig Werden Könne. Auf Ertheilte Höchstlöbl. Fürstl. Commißion Zusammen Getragen. Franckfurt am Mayn: In Verlegung von Johann David Jungs, 1736.