Sturm, L. C., & Russworm, J. H. (1713). LEONHARD CHRISTOPH Sturms, Fürst. Mecklenb. Cammer-Raths und Bau-Directoris, Gründlicher Unterricht, Von der Allen So wohl denen, welche in Bau-Sachen dem aerario vorstehen, Als auch Baumeistern, Oeconomis und curieusen Reisenden zuwissen sehr nöthigen Wissenschafft, Von Häng- oder Sprengwercken: Auff Veranlassung einer grossen Boßheit, welche ein Zimmermann gegen ihm in dergleichen Werck begangen, und von unverständigen Bau-Herrn ist secundiret worden, öffentlich zu verständigen und unpartheyischen Urtheil auffgestellet, Sambt einer Vorrede In Form eines Architectonischen Bedenckens, Was einem Architecto zuthun sey, im Falle er bauen soll, Wo Eines grossen Herrn höchst-vernünfftige Commodität und Die allgemeinen Reguln der Bau-Kunst einander schnuhrstracks zu wider sind, Nebst dazugehörigen accuraten Figuren. Schwerin ; und Leipzig: verlefts Johann Heinrich Rußworn.
Chicago Style CitationSturm, Leonhard Christoph, and Johann Heinrich Russworm. LEONHARD CHRISTOPH Sturms, Fürst. Mecklenb. Cammer-Raths Und Bau-Directoris, Gründlicher Unterricht, Von Der Allen So Wohl Denen, Welche in Bau-Sachen Dem Aerario Vorstehen, Als Auch Baumeistern, Oeconomis Und Curieusen Reisenden Zuwissen Sehr Nöthigen Wissenschafft, Von Häng- Oder Sprengwercken: Auff Veranlassung Einer Grossen Boßheit, Welche Ein Zimmermann Gegen Ihm in Dergleichen Werck Begangen, Und Von Unverständigen Bau-Herrn Ist Secundiret Worden, öffentlich Zu Verständigen Und Unpartheyischen Urtheil Auffgestellet, Sambt Einer Vorrede In Form Eines Architectonischen Bedenckens, Was Einem Architecto Zuthun Sey, Im Falle Er Bauen Soll, Wo Eines Grossen Herrn Höchst-vernünfftige Commodität Und Die Allgemeinen Reguln Der Bau-Kunst Einander Schnuhrstracks Zu Wider Sind, Nebst Dazugehörigen Accuraten Figuren. Schwerin ; und Leipzig: verlefts Johann Heinrich Rußworn, 1713.
MLA CitationSturm, Leonhard Christoph, and Johann Heinrich Russworm. LEONHARD CHRISTOPH Sturms, Fürst. Mecklenb. Cammer-Raths Und Bau-Directoris, Gründlicher Unterricht, Von Der Allen So Wohl Denen, Welche in Bau-Sachen Dem Aerario Vorstehen, Als Auch Baumeistern, Oeconomis Und Curieusen Reisenden Zuwissen Sehr Nöthigen Wissenschafft, Von Häng- Oder Sprengwercken: Auff Veranlassung Einer Grossen Boßheit, Welche Ein Zimmermann Gegen Ihm in Dergleichen Werck Begangen, Und Von Unverständigen Bau-Herrn Ist Secundiret Worden, öffentlich Zu Verständigen Und Unpartheyischen Urtheil Auffgestellet, Sambt Einer Vorrede In Form Eines Architectonischen Bedenckens, Was Einem Architecto Zuthun Sey, Im Falle Er Bauen Soll, Wo Eines Grossen Herrn Höchst-vernünfftige Commodität Und Die Allgemeinen Reguln Der Bau-Kunst Einander Schnuhrstracks Zu Wider Sind, Nebst Dazugehörigen Accuraten Figuren. Schwerin ; und Leipzig: verlefts Johann Heinrich Rußworn, 1713.